Steinbrück regt eine differenzierte Diskussion über den Umgang mit der AfD an, insbesondere im Hinblick auf eine potenzielle Aufweichung der politischen Isolierung, sofern die Partei sich sichtbar von rechtsextremen Positionen entfernt. Dabei lehnt er ein Parteiverbot als wenig aussichtsreiche und potentiell kontraproduktive Option ab und spricht sich stattdessen für punktuelle Entziehung des passiven Wahlrechts einzelner Extremisten aus. In der aktuellen Debatte um die strategische Handhabung der AfD bleibt unklar, wie viel Bewegungspotenzial tatsächlich besteht – zurzeit steht die Brandmauer parteiübergreifend zwar fest, aber innere und äußere Stimmen drängen auf alternative Antworten auf das Erstarken der Rechten. – In den letzten 48 Stunden berichten zahlreiche Medien intensiv über das Thema AfD und das Spannungsfeld zwischen politischer Abgrenzung und juristischer Handhabe: Laut [Süddeutsche Zeitung] wird in Bayern erneut über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren nachgedacht, jedoch warnt Ministerpräsident Söder vor hohen Hürden und den gesellschaftlichen Risiken. Die [Zeit] berichtet über die Fraktionen im Bundestag, die sich auf einen harten Umgang mit der AfD einigen, gleichwohl bleibt ein Verbot weiterhin umstritten und juristisch unsicher. Laut [Spiegel] arbeiten Ermittlungsbehörden verstärkt an der Überprüfung führender AfD-Mitglieder, gerade im Hinblick auf Nähe zu rechtsextremen Organisationen, was als Zeichen gesehen wird, dass parteienübergreifend keine festen Lösungen, sondern ein dynamischer Umgang gesucht wird.