Steinbrück: Bedingungen für mögliche Öffnung zur AfD

Peer Steinbrück, einst Finanzminister und SPD-Politiker, stellt die ewige Ausgrenzung der AfD infrage und spricht über Kriterien für eine potentielle Annäherung.

13.06.26 00:03 Uhr | 24 mal gelesen

Im Podcast 'Ronzheimer' von der 'Bild' überraschte Steinbrück mit einer Einschätzung, die sich gegen ein dauerhaftes Festhalten an der sogenannten Brandmauer zur AfD richtet. Auch wenn er die gegenwärtigen Gründe für diese Abgrenzung versteht, solle man laut ihm künftig genauer prüfen, wie sich die Partei entwickelt. Steinbrück betonte die Bedeutung klarer Grenzen, also roter Linien: Solange die AfD diese überschreite – etwa durch rechtsextremes Verhalten – bleibe die Barriere bestehen, andernfalls könnte an einem Abrücken gearbeitet werden. Was die Diskussionen um ein AfD-Verbot angeht, äußerte er deutliche Skepsis. Ein solches Verfahren sei nicht nur riskant und schwierig durchzusetzen, sondern könnte im schlimmsten Fall zu einer gefährlichen Gegenreaktion („Backlash“) führen. Anstelle dessen empfahl er, bestimmten führenden AfD-Politikern, wie etwa Björn Höcke, das passive Wahlrecht zu entziehen. Seiner Überzeugung nach gäbe es genug belastendes Material, das diese Maßnahme rechtfertigen würde. Er plädierte ausdrücklich dafür, stärker von diesem Instrument Gebrauch zu machen – zumal die Hürden für ein Parteiverbot ohnehin sehr hoch liegen und die Verfassungsgerichte meist erst auf Antrag der Bundesregierung, des Bundestags oder Bundesrats aktiv werden. Schließlich erinnerte Steinbrück daran: Das Grundgesetz sieht vor, dass Freiheitsrechte verwirkt werden können, wenn sie gezielt zur Unterwanderung der Demokratie missbraucht werden – jedoch stets durch eindeutige und rechtsstaatliche Verfahren.

Steinbrück regt eine differenzierte Diskussion über den Umgang mit der AfD an, insbesondere im Hinblick auf eine potenzielle Aufweichung der politischen Isolierung, sofern die Partei sich sichtbar von rechtsextremen Positionen entfernt. Dabei lehnt er ein Parteiverbot als wenig aussichtsreiche und potentiell kontraproduktive Option ab und spricht sich stattdessen für punktuelle Entziehung des passiven Wahlrechts einzelner Extremisten aus. In der aktuellen Debatte um die strategische Handhabung der AfD bleibt unklar, wie viel Bewegungspotenzial tatsächlich besteht – zurzeit steht die Brandmauer parteiübergreifend zwar fest, aber innere und äußere Stimmen drängen auf alternative Antworten auf das Erstarken der Rechten. – In den letzten 48 Stunden berichten zahlreiche Medien intensiv über das Thema AfD und das Spannungsfeld zwischen politischer Abgrenzung und juristischer Handhabe: Laut [Süddeutsche Zeitung] wird in Bayern erneut über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren nachgedacht, jedoch warnt Ministerpräsident Söder vor hohen Hürden und den gesellschaftlichen Risiken. Die [Zeit] berichtet über die Fraktionen im Bundestag, die sich auf einen harten Umgang mit der AfD einigen, gleichwohl bleibt ein Verbot weiterhin umstritten und juristisch unsicher. Laut [Spiegel] arbeiten Ermittlungsbehörden verstärkt an der Überprüfung führender AfD-Mitglieder, gerade im Hinblick auf Nähe zu rechtsextremen Organisationen, was als Zeichen gesehen wird, dass parteienübergreifend keine festen Lösungen, sondern ein dynamischer Umgang gesucht wird.

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