Sven Schulze, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, bringt eine Debatte in Fahrt, die in Deutschland nicht erst seit gestern schwelt: Wie geht ein Rechtsstaat mit mehrfach Staatsangehörigen um, die als Gefährder oder Terroristen eingestuft werden? Forderungen nach Ausbürgerung und Abschiebung sind rechtlich und moralisch heikel: Das Grundgesetz verbietet es, Bürger staatenlos zu machen, und den Entzug der Staatsbürgerschaft bei rein deutschen Staatsbürgern schließt es ebenso aus. In den letzten Monaten haben sich auch im Bundestag verschiedene Stimmen zu Wort gemeldet, die – ähnlich wie Schulze – fordern, dass zumindest Doppelstaatler im Falle schwerer Verbrechen und Terrorverdachts ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könnten. Juristisch ist die Umsetzung jedoch kompliziert und die gesellschaftspolitische Diskussion teils hitzig: Befürworter argumentieren mit der Sicherheit, Kritiker warnen vor einem gefährlichen Tabubruch und Rückschritten in Sachen Grundrechte. Nach einer Recherche aktueller Stimmen und Berichte wird dieses Thema vor allem vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen, wie beispielsweise den Anti-Terror-Gesetzen Frankreichs oder Großbritanniens, intensiv diskutiert. Amnesty International und andere Menschenrechtsgruppen warnen vor einer politischen Instrumentalisierung, während einzelne Bundesländer bereits prüfen, ob sie die rechtlichen Spielräume ausschöpfen können. Im Bundestag ist bislang keine Einigung in Sicht – die Debatte spiegelt das Wertegerüst des Landes und die Unsicherheiten wider, wie weit Einschränkungen im Namen der Sicherheit gehen dürfen.