Sven Schulze fordert härteres Vorgehen gegen Doppelstaatler bei Terrorverdacht

Der CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, plädiert dafür, Doppelstaatlern bei Terrorverdacht die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen und sie auszuweisen.

heute 19:35 Uhr | 2 mal gelesen

Sven Schulze äußerte sich gegenüber T-Online deutlich: Die Diskussion um den Umgang mit Gefährdern und Terrorverdächtigen sei kein Alleingang einer einzelnen Partei, sondern dürfe die gesamte Gesellschaft beschäftigen. Nach den Anschlägen der vergangenen Jahre sucht Schulze regelmäßig das Gespräch mit Betroffenen. "Für die Familien und die Betroffenen dieser Taten ist nichts wie früher", sagte er, „und das motiviert mich, bei diesem Thema klar Stellung zu beziehen.“ Vor Kurzem hatte Schulze im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day scharfe Worte gewählt: Er wolle nicht, dass der Täter weiterhin in Deutschland lebe. Allerdings musste Schulze im Nachhinein einräumen, dass er falsche Annahmen über die Staatsangehörigkeit des Täters hatte – dieser war ausschließlich deutscher Staatsbürger. „Ich hätte diese Aussage so nicht gemacht, wenn ich korrekt informiert gewesen wäre“, so Schulze. Auch innerhalb der rechten politischen Szene greift man regelmäßig die Forderung nach Aberkennung der Staatsangehörigkeit für Terrorverdächtige auf. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hält dieses Ansinnen – wie in einem Gutachten betont wird – jedoch für einen Bruch mit elementaren Grundprinzipien wie der Menschenwürde und der demokratischen Verfasstheit Deutschlands.

Sven Schulze, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, bringt eine Debatte in Fahrt, die in Deutschland nicht erst seit gestern schwelt: Wie geht ein Rechtsstaat mit mehrfach Staatsangehörigen um, die als Gefährder oder Terroristen eingestuft werden? Forderungen nach Ausbürgerung und Abschiebung sind rechtlich und moralisch heikel: Das Grundgesetz verbietet es, Bürger staatenlos zu machen, und den Entzug der Staatsbürgerschaft bei rein deutschen Staatsbürgern schließt es ebenso aus. In den letzten Monaten haben sich auch im Bundestag verschiedene Stimmen zu Wort gemeldet, die – ähnlich wie Schulze – fordern, dass zumindest Doppelstaatler im Falle schwerer Verbrechen und Terrorverdachts ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren könnten. Juristisch ist die Umsetzung jedoch kompliziert und die gesellschaftspolitische Diskussion teils hitzig: Befürworter argumentieren mit der Sicherheit, Kritiker warnen vor einem gefährlichen Tabubruch und Rückschritten in Sachen Grundrechte. Nach einer Recherche aktueller Stimmen und Berichte wird dieses Thema vor allem vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen, wie beispielsweise den Anti-Terror-Gesetzen Frankreichs oder Großbritanniens, intensiv diskutiert. Amnesty International und andere Menschenrechtsgruppen warnen vor einer politischen Instrumentalisierung, während einzelne Bundesländer bereits prüfen, ob sie die rechtlichen Spielräume ausschöpfen können. Im Bundestag ist bislang keine Einigung in Sicht – die Debatte spiegelt das Wertegerüst des Landes und die Unsicherheiten wider, wie weit Einschränkungen im Namen der Sicherheit gehen dürfen.

Schlagwort aus diesem Artikel