Union fordert Ende des Sonderstrafrechts für höchste Politiker – Gleichbehandlung gefordert
Die Bundestagsfraktion der Union unterstützt die jüngst von den Landesjustizministern angeregte Überarbeitung zum Strafschutz für Politiker. Martin Plum, rechtspolitischer Sprecher der Union, betont: 'Ein gesondertes Strafrecht für die politische Spitze braucht es nicht.' Die Reform des Paragrafen 188, der eine besondere Stellung für Spitzenpolitiker vorsieht, ist überfällig.
heute 18:59 Uhr | 2 mal gelesen
Wieso sollten Spitzenpolitiker, wenn sie beleidigt werden, mehr Schutz durch das Strafrecht genießen als andere? Das fragt sich inzwischen auch die Union im Bundestag. Martin Plum äußert, der aktuelle Paragraf 188 sei schlicht nicht mehr zeitgemäß. Dass selbst in der SPD diese Überzeugung wächst, nimmt er positiv zur Kenntnis. Offene Kooperation biete die Union schon jetzt an, um gemeinsam an einer schnellen Gesetzesänderung zu arbeiten. Gleichzeitig sieht Plum die Gefahr, dass das Klima im öffentlichen Raum rauer geworden ist – Beschimpfungen und Hetze nehmen zu. Umso wichtiger sei es für ihn, Kommunalpolitiker gezielt zu schützen, da sie ohne großes Sicherheitsnetz arbeiten, oft nah an den Menschen sind und persönlich angegriffen werden. Die Justizministerkonferenz schlug deshalb vor, den Sonderstrafrechtsschutz künftig nur noch für diese Kommunalpolitiker vorzusehen. Die Entscheidung darüber bleibt letztlich dem Bundestag vorbehalten. Was allerdings passieren wird, bleibt offen. Politik braucht in diesem Punkt wohl mehr Gelassenheit und zugleich mehr Sensibilität.
Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der eine spezifische Strafverschärfung zum Schutz von Spitzenpolitikern vorsieht, soll nach Auffassung der Union gestrichen werden. Dabei betont der Jurist und Bundestagsabgeordnete Martin Plum die Bedeutung eines breiteren Schutzes für alle Bürger gegen Hass und persönliche Angriffe, fordert aber den besonderen Schutz weiterhin explizit für Kommunalpolitiker. Nach aktuellen Debatten zeigen viele aus Politik und Justiz steigende Bereitschaft, das Gesetz zu modernisieren und auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren – insbesondere auf den intensiveren Ton in sozialen Medien und im öffentlichen Diskurs.