»Das ist nicht notwendig«, meinte Thorsten Frei im Interview mit der Funke-Mediengruppe und zeigte sich eher reserviert gegenüber der Forderung, das Grundgesetz um explizite Antidiskriminierung queer lebender Menschen zu ergänzen. Den Wunsch nach solch einer Festschreibung verstehe er zwar irgendwo, doch für ihn wäre das mehr symbolischer Natur und keine echte Verbesserung. Das Grundgesetz, insbesondere Artikel 3, decke das Thema seiner Ansicht nach bereits vollumfänglich ab – das Bundesverfassungsgericht habe sich dazu schließlich mehrfach klar geäußert, betonte Frei. Nach dem Anschlag am Christopher-Street-Day in Berlin war diese Diskussion erneut laut geworden, auch die SPD forderte Änderungen am Gesetzestext. Frei widersprach: Mehr Sicherheit für queere Menschen würde so nicht geschaffen. Auffällig klar zeigte er ebenso die rote Linie beim Hissen der Regenbogenflagge auf Staatsgebäuden wie dem Reichstag: »Motto-Flaggen passen da aus meiner Sicht nicht hin. Gehört da nicht hin!« Nur die deutsche und die europäische Flagge seien dort angebracht. Und auch in Bezug auf die Leihmutterschaft bleibt Frei skeptisch gegenüber Reformen. Ihm fehle »jeder Änderungsbedarf«, aus der Union selbst komme ohnehin kein Druck für eine Neuregelung. Offensichtlich vertritt der CDU-Politiker den Standpunkt, durch eine Vielzahl von Forderungen die Verfassung nicht überladen zu wollen – und setzt auf Bestehendes statt auf Veränderung.
Thorsten Frei, Chef der CDU/CSU-Fraktion, spricht sich klar gegen eine Erweiterung des Grundgesetzes aus, die Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ausdrücklich verbieten würde. Aus seiner Sicht reichen die geltenden Regelungen in Artikel 3 GG aus, und auch das Bundesverfassungsgericht habe dies gestützt. Während progressive Stimmen nach dem Angriff auf den Berliner CSD (Christopher Street Day) erneut eine solche Verfassungsreform gefordert haben, blockt Frei mit dem Argument ab, das Grundgesetz dürfe nicht durch Symbolpolitik belastet werden. Die Diskussion über queere Rechte bleibt angesichts von Übergriffen und gesellschaftlichem Wandel hochaktuell. Interessant ist aber, dass laut aktuellen Medienberichten weiterhin viele queere Menschen Diskriminierung erleben und sich konkretere Schutzmechanismen wie zum Beispiel explizite Nennung im Grundgesetz wünschen, auch um gesellschaftlichen Rückschlägen entgegenzutreten. International gibt es zudem einen Trend, queere Rechte stärker juristisch zu verankern – beispielsweise in der Schweiz, die erst jüngst mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen hat. In Deutschland bleibt die politische Debatte zwischen Symbolik und Substanz, zwischen Schutzbehauptung und realer Lebenswirklichkeit. (Recherche ergänzt am 09.06.2024)