Union blockt Vorschlag für erweiterten Diskriminierungsschutz im Grundgesetz ab

Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich entschieden dagegen aus, die „sexuelle Identität“ ausdrücklich ins Grundgesetz aufzunehmen – und hält den Vorstoß für Symbolpolitik.

heute 14:59 Uhr | 5 mal gelesen

Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, äußerte sich in der „Rheinischen Post“ kritisch zu den Forderungen, nach dem Angriff beim Berliner Christopher Street Day das Diskriminierungsverbot um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu erweitern. In seinen Worten: Wer nach solch einem islamistischen Anschlag eine Grundgesetzänderung diskutiert, gehe die Sache falsch an – es bringe keine echte Sicherheit für bedrohte Gruppen. Statt juristischer Symbolik, so Krings, müsse man real etwas gegen Gewalt und Hass bewirken: schärfere Gesetze, starke Sicherheitsbehörden, gegebenenfalls schnellere Abschiebungen bei Tätern, die Gefahr bedeuten. Das Grundgesetz schütze bereits jetzt nach Ansicht von Krings alle Bürger – und das Bundesverfassungsgericht habe diesen Schutz gerade auch für die LGBTQ-Community bestätigt. Seine Bilanz: Nicht mehr Paragraphen, sondern mehr Konsequenz im Handeln. Was hilft es, Rechte auf dem Papier zu verankern, wenn im Alltag gegen Extremismus, Hetze und Terrorismus zu wenig passiert? Das sei eine Debatte, in der er sich klar positioniert wissen will. Nicht das Grundgesetz, sondern der Umgang mit Gefährdern, das Verfolgen von Hasspredigern und eine konsequente Strafverfolgung seien die Lektionen aus dem jüngsten Anschlag. Als konkrete Maßnahmen nannte Krings unter anderem die Speicherung von IP-Adressen und strengere Maßnahmen gegenüber radikalisierten Personen.

Der aktuelle Streit zwischen CDU/CSU und Teilen der Ampel-Koalition über die explizite Aufnahme der 'sexuellen Identität' als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz wird auch von juristischen Fachleuten kontrovers diskutiert. Während Befürworter argumentieren, dass ein klarer Verfassungsschutz für LGBTQ-Menschen ein wichtiges Signal gegen Hassgewalt setze und sichtbare politische Rückendeckung biete, werten Kritiker – wie die Union – den Vorstoß als rein symbolisch. Die Bundesregierung prüft weiterhin, wie ein solches Gesetz juristisch und praktisch umgesetzt werden könnte, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Angriffe auf queere Menschen; gleichzeitig diskutieren Innenpolitiker, wie islamistischer Terror und allgemeine Hasskriminalität effizient bekämpft werden können. Laut aktuellen Medienberichten steigt die Zahl der Übergriffe auf LGBTQ-Personen und es besteht Unsicherheit, ob rechtliche Änderungen tatsächlich einen Abschreckungseffekt haben. Im Fokus vieler Beiträge steht außerdem die Balance zwischen schutzwürdigen Minderheitenrechten, staatlicher Reaktionsfähigkeit und robusten Maßnahmen gegen Gewalttäter.

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