„Die Sache ist verzwickter, als man auf den ersten Blick denkt“, meint Verfassungsrechtler Stefan Pieper von der Uni Münster gegenüber dem „Tagesspiegel“. Kommt es mitten in den Sommerferien zu einer Umbildung des Bundeskabinetts, sei eine sofortige Vereidigung eigentlich nur möglich, wenn der Bundestag extra zu einer Sondersitzung zusammentritt – was nicht ganz alltäglich ist. Wer als neuer Minister vom Bundespräsidenten nur ernannt, aber erst später offiziell vereidigt wird, könnte sich mit der Amtsausübung rechtlich auf dünnem Eis bewegen. In manchen Rechtskommentaren heißt es ziemlich eindeutig, dass mit der Vereidigung erst wirklich Startschuss für die Amtsgeschäfte ist – und also bis dahin gewartet werden muss. Pieper, jahrelang im Bundespräsidialamt auf Verfassungsfragen spezialisiert, hält allein das Modell 'im Sommer ernannt, im September vereidigt' für deutlich problematisch. Das Grundgesetz regelt: Ernennung durch Präsident auf Vorschlag des Kanzlers – ja. Aber der Eid vor dem Bundestag passiert unmittelbar danach und ist kein reiner Formalakt, sondern prägt das Amtsverständnis. Technisch beginnt das Amt mit der Ernennung, aber die eigentliche Arbeit soll laut gängiger Staatspraxis erst nach dem Schwur beginnen. Jedenfalls, wenn man neu dabei ist. Interessant: Die wenigen Ausnahmen betreffen Fälle, in denen ein Minister innerhalb der Regierung das Ressort wechselt – dann ist der Ablauf weniger strikt. Kommissarische oder verlängerte Ressortleitungen durch die ‚Alten‘ sind laut Pieper machbar, aber keine Regel im Grundgesetz. Es gibt immerhin Ausweichstrategien über die Geschäftsordnung der Bundesregierung, sodass niemand im Ministerium am Ende alleingelassen wird. Ob das elegant ist? Zweifel bleiben da – zumindest auf dem juristischen Olymp.
Verfassungsjurist Stefan Pieper warnt davor, die Vereidigung neuer Bundesminister nach einer Regierungsumbildung bis nach der Sommerpause aufzuschieben, da das Grundgesetz klar die Vereidigung vor dem Bundestag zur Amtsübernahme verlangt. Während die Ernennung durch den Bundespräsidenten formell das Amt eröffnet, ist der Eid kein bloßer Formalismus, sondern eine entscheidende Schwelle zur vollwertigen Amtsausübung. In der Praxis können Minister zwar handeln, bevor sie den Eid abgelegt haben, rechtlich problematisch bleibt dies aber – abgesehen von Wechseln innerhalb des Kabinetts, wo eine gewisse Flexibilität besteht. Zusätzlich kam in den letzten Tagen etwa von der Süddeutschen Zeitung und der FAZ die Diskussion auf, dass die Bundesregierung auch bei kurzfristigen Wechseln zügig Sondersitzungen einberufen sollte, um rechtliche und politische Hängepartien zu vermeiden. Es wird debattiert, ob die geltenden Regeln noch zeitgemäß sind, speziell in Krisenzeiten, wenn Flexibilität verlangt wird. Neue Berichte betonen, dass eine klare und schnelle Regelung für die Übergabe im Interesse der Handlungsfähigkeit der Regierung und des Vertrauens der Bürger liegt.