Ein kleiner, aber feiner Unterschied: Ein Ministeramt wird nicht erst mit der Vereidigung, sondern bereits mit der offiziellen Ernennung durch den Bundespräsidenten übernommen. Genau das steht nun für Carsten Linnemann (neuer Gesundheitsminister) und Nina Warken (künftige Kanzleramtsministerin, beide CDU) an – und zwar noch vor der Sommerpause. Dennoch steht die eigentliche Eidesleistung im Bundestag laut Regierungsangaben erst im September auf dem Plan.
Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht hier einen Bruch mit Artikel 64(2) GG. In seinen Augen ist der Eid keine reine Formalität oder protokollarische Spielerei, sondern ein ausdrücklich gefordertes rechtliches Muss bei der Amtsübernahme. Trotzdem, so Papier: Weder werden dadurch Handlungen der neuen Minister ungültig, noch gibt es rechtliche Konsequenzen. Im Gegenteil, „theoretisch würde sogar ein Eid vor einem fast menschenleeren Bundestag während der Ferien reichen“, erklärt Papier. Und das Spektakel ist ohnehin eher symbolisch als machtvoll – die Rechte und Pflichten des Amtes entstehen unabhängig vom Eid, so der Experte.
Die Diskussion um die geplante Verschiebung der Vereidigungen neuer Bundesminister nach der parlamentarischen Sommerpause beruht auf einem verfassungsrechtlichen Detail: Das Grundgesetz verlangt die Eidesleistung bei Amtsantritt vor dem Bundestag, aber die eigentliche Wirksamkeit der Ministerbefugnisse resultiert aus der Ernennung durch den Bundespräsidenten. Die Verschiebung ist laut Hans-Jürgen Papier zwar formal inkorrekt, zieht aber keine praktischen Konsequenzen nach sich. In den letzten 48 Stunden berichten mehrere Medien zudem, dass das Thema beispielhaft für eine zunehmende Flexibilisierung politischer Abläufe steht und im politischen Alltag als kleineres, fast schon triviales Problem betrachtet wird – insbesondere da Verfassungsgerichtsentscheidungen zum Eid in der Praxis kaum Auswirkungen auf Regierungshandeln hatten.