Sahra Wagenknecht warnte im Gespräch mit dem 'Stern', sollte Karlsruhe der Argumentation des Bundestages einfach folgen, öffne dies nicht nur menschlichen Fehlern, sondern auch gezielten Manipulationen bei Wahlen Tür und Tor. "Falls so entschieden wird, sägt das gewaltig am Vertrauen in unseren Rechtsstaat", betonte sie – und merkte an, dass dies ein Punkt sei, an dem alle demokratischen Grundfesten ins Wanken geraten könnten. Amira Mohamed Ali, die Vorsitzende der BSW-Fraktion, ging noch einen Schritt weiter: Sie sieht sogar das Wesen der Demokratie infrage gestellt, wenn nachweisliche Zählfehler ignoriert und nicht konsequent geprüft werden. "Das wäre ein Freifahrtschein für Wahlbetrug bei nächsten Urnengängen", äußerte sie besorgt. Das BSW legte dem Gericht jüngst eine umfangreiche neue Stellungnahme vor – übrigens: 108 Seiten stark. Darin beruft sich die Partei nicht nur auf deutsche Gesetze, sondern explizit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Laut diesem Urteil aus 2020 muss nicht einmal der lückenlose Nachweis für Unregelmäßigkeiten präsentiert werden; vielmehr reicht bereits ein plausibler Verdacht, damit der Staat zur Aufklärung verpflichtet ist. Fabio De Masi, Co-Vorsitzender der Bundespartei, kritisierte, dass der Bundestag jedoch genau den entgegengesetzten Ansatz fahre – er verlange den notorisch schwer erbringbaren Vollbeweis, den nur eine komplette Neuauszählung liefern könne.
Sahra Wagenknecht und ihr BSW verlangen vom Bundesverfassungsgericht, die Bundestagswahl angesichts der dokumentierten Zählfehler und möglicher Unregelmäßigkeiten nachzuzählen. Das Bündnis beruft sich dabei besonders auf das Recht auf faire Wahlen, wie es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil (2020) bestätigt. In der öffentlichen Debatte gibt es Stimmen, die vor einem Imageverlust der Demokratie warnen, sollte das Gericht die Sache abtun – anderen wiederum geht der Vorstoß Wagenknechts zu weit. Jüngste Recherchen zeigen: Tatsächlich prüfte das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen sehr genau, fordert aber klarere Beweise als bloße Verdachtsmomente. Die BSW argumentiert, dass diese Hürde nur durch eine komplette Neuauszählung genommen werden kann. Laut aktuellen Medienberichten (u.a. FAZ, Der Spiegel) sorgt die Klage des BSW für Diskussionen über Wahltransparenz und die Verantwortung von Staat und Justiz, Demokratievertrauen nicht weiter zu strapazieren.