Der RBB-Verwaltungsrat hat angekündigt, gegen Teile des Urteils im Rechtsstreit mit Ex-Intendantin Patricia Schlesinger beim Kammergericht in Berufung zu gehen.
In einer Sitzung am 5. August entschied der Verwaltungsrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), gegen bestimmte Aspekte des Berliner Landgerichtsurteils zum Fall Patricia Schlesinger Berufung einzulegen. Wie der RBB am Dienstag bekanntgab, steht für das Gremium der Schutz der Gebührenzahlerinteressen im Vordergrund. Verwaltungsratschef Wolfgang Krüger erklärte, das Ziel sei, finanziellen Schaden vom RBB und den Beitragszahlenden abzuwenden. Das Kontrollgremium strebt vor allem an, dass Schlesinger für ihre Entscheidungen rund um Bonuszahlungen und die sogenannte ARD-Zulage persönlich haftet. Des Weiteren fordert der RBB Schadensersatz für das gescheiterte Projekt ‚Digitales Medienhaus‘, das im Jahr 2022 gestoppt wurde. Der geforderte Betrag beläuft sich auf über 12,9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Das Landgericht hatte das Thema ‚Digitales Medienhaus‘ allerdings zuvor aus dem Verfahren ausgelagert.
Der Rechtsstreit zwischen dem RBB und seiner früheren Chefin Patricia Schlesinger dreht sich maßgeblich um die persönliche Haftung Schlesingers für bestimmte Geldzahlungen sowie das kostspielig beendete ‚Digitale Medienhaus‘. Diese Entwicklungen stehen im Zusammenhang mit der umfassenden RBB-Affäre, die 2022 nach Enthüllungen über Vetternwirtschaft, Vorteilsnahme und undurchsichtige Auftragsvergaben hohe Wellen schlug. Neuere Berichterstattungen heben hervor, dass die immer noch laufenden Ermittlungen sowohl den Ruf als auch die finanzielle Situation des öffentlich-rechtlichen Senders belasten – der Prozess und die Berufung könnten für andere öffentlich-rechtliche Häuser zudem eine Signalwirkung haben.
- Die Süddeutsche Zeitung analysiert die rechtlichen Konsequenzen des Schlesinger-Prozesses ausführlich und betont, dass der Fall neue Ansprüche an Compliance und Kontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellt. Gerade die Rolle des Verwaltungsrates und die Forderungen nach persönlicher Haftung könnten laut Rechtsexperten den Umgang mit Führungsverantwortung in öffentlichen Institutionen grundlegend verändern. Die Auseinandersetzung wird auch deswegen intensiv beobachtet, weil mögliche Rückforderungen in Millionenhöhe auf weitere Streitfälle im Sendeverbund Einfluss nehmen könnten. Quelle: Süddeutsche Zeitung
- Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hebt in ihrer aktuellen Berichterstattung zum RBB-Skandal hervor, dass die Berufung des Verwaltungsrates auch als Signal an die Öffentlichkeit verstanden werden kann, die Schutzbedürftigkeit der Beitragszahler in den Mittelpunkt zu stellen. Zugleich wird auf die Komplexität der Aufarbeitung hingewiesen, da verschiedene Teilaspekte (wie das Digitale Medienhaus) in getrennten Verfahren behandelt werden und die juristische Klärung der Verantwortlichkeiten möglicherweise noch Jahre dauern wird. Die FAZ merkt an, dass die laufenden Ermittlungen gegen Schlesinger eine Zäsur in der Selbstkontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeuten könnten. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
- Der Spiegel beleuchtet den öffentlichen Druck auf den RBB und berichtet, dass im Zuge der Schlesinger-Affäre zahlreiche Reformen in Struktur und Aufsichtsgremien des Senders angestoßen wurden. Die Debatte um den Fall habe die gesamte ARD veranlasst, ihre internen Kontrollmechanismen zu überprüfen und Maßnahmen zur besseren Kostentransparenz einzuführen. Untersuchungen zu Vetternwirtschaft und möglichen Regelverstößen laufen weiter und werden auch politisch begleitet, da sie als Prüfstein für den Reformwillen des deutschen Rundfunks insgesamt gelten. Quelle: Der Spiegel
Redaktion poppress.de, gkleber
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