Der Professor für Asylrecht in Konstanz Daniel Thym hat die Zurückweisungen an der Grenze von Polen zu Weißrussland als ein Verstoß gegen das EU-Recht beurteilt.

Daniel Thym sagte gegenüber der „Welt“ für die Ausgabe am Donnerstag, es stehe in den Asylrichtlinien der Europäischen Union, dass jeder einen Asylantrag an einer Grenze stellen dürfe, welcher anschließend geprüft werden müsse. Demnach seien Abschiebungen in die Staaten der Herkunft oder nach Belarus möglich, jedoch nicht ohne vorgängige Prüfung.

Dass Weißrussland sich zur Rücknahme der Abgelehnten weigern würde, wäre dann das Problem von Polen. In diesem Fall müsste Polen die Abschiebung in die Staaten der Herkunft verschieben, was notorisch schwierig sei, so der Rechtsexperte für Asyl. Darin zeigt sich laut Daniel Thym das politische Dilemma der Asylpolitik in der Europäischen Union. Wenn sich an die eigenen Gesetze gehalten würde, schaffe es zum Beispiel der Diktator von Belarus zu der Entscheidung, wie viele Menschen in die Europäische Union einreisen würden.

Laut dem Professor für Asylrecht stellt sich die Frage, selbst wenn sich die Europäische Union einigen sollte, während einer „hybriden Bedrohung“ die Menschen ohne Asylverfahren zurückzuweisen, ob dies vereinbar wäre mit den Menschenrechten und der Flüchtlingskonvention von Genf.
Weiter sagte Daniel Thym, dass die menschenrechtliche Zurückweisung zu rechtfertigen sehr schwer sein würde, weil die internationalen Gerichtshöfe eine großzügige Auslegung an den Tag gelegt hätten und würde heißen, dass er europäische Gesetzgeber unter Umständen die Souveränität für eine Entscheidung gar nicht mehr habe, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies im Nachgang für rechtswidrig erklären könnte. Sozusagen seien dies Ketten, welche sich die europäischen Staaten in Form von den Menschenrechten selbst angelegt habe, erklärte der Professor für Asylrecht gegenüber der „Welt“.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile