Das Bundesverfassungsgericht hat die Organklage von Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz abgelehnt. Der Gerichtssenat betonte, dass Heilmann keine überzeugenden Argumente vorlegte, wie seine parlamentarischen Rechte verletzt worden sein könnten. Die Entscheidung unterstreicht, dass der Bundestag innerhalb der geltenden Verfassung agiert hat – trotz des politischen Streits über das Gesetz. Interessant am Rande: Viele Kritiker hatten die Hektik rund um das „Heizungsgesetz“ als symptomatisch für die Gesamtstimmung im Berliner Politikbetrieb empfunden. Laut aktuellen Medienberichten und Stimmen aus der Opposition bleibt das Thema Heizungsgesetz ein Reizthema – vor allem mit Blick auf die Umsetzung in den Bundesländern und den laufenden gesellschaftlichen Diskurs zu grüner Energiepolitik. Zudem wird weiterhin intensiv über parlamentarische Abläufe und Transparenz diskutiert, was unter anderem durch mehrere aktuelle Beiträge etwa in "Zeit Online" und "FAZ" beleuchtet wird.