„Für das Aussetzen der Strafe zur Bewährung kann ich beim besten Willen kein Verständnis aufbringen“, sagte Dobrindt am Montagabend in den Tagesthemen der ARD – hörbar frustriert. Die zuständige Staatsanwaltschaft habe zwar bereits Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, doch ob diese Erfolg haben wird, ist weiter unklar. Auf die Frage nach einer möglichen Mitverantwortung des Bundes reagierte Dobrindt ausweichend: Man müsse sich klar machen, dass die Verantwortung – etwa für die Überwachung des Täters – in den Händen der Berliner Behörden lag. Trotz aller Maßnahmen hätten sie die Tat letztlich nicht verhindern können. Wichtig sei aus seiner Sicht, dass die Einschätzung als Gefährder korrekt gewesen sei. Seine Enttäuschung richtete sich deutlich gegen die Rechtsprechung, die aus seiner Sicht zu milde war.
Ziemlich zurückhaltend zeigte er sich, was Verschärfungen beim Zugang zu Mietwagen für sogenannte Gefährder angeht. „Wer ein Auto braucht, findet einen Weg – ob durch Leihen, einen Kauf unter falschem Namen oder sogar Diebstahl“, so Dobrindt fast schon lapidar. Das Hauptproblem liege also woanders.
Was CSU-Chef Söders Forderung betrifft, problematische Personen auszubürgern, hielt Dobrindt das juristische Seil für sehr dünn: Das sei nur bei Doppelstaatlern denkbar, mit all den bekannten Hürden wie Abschiebebereitschaft und klarer Rechtslage. Viel mehr müsse man auf schnelle, praktikable Eingriffe setzen.
Auch auf die häufig geäußerte Kritik, dass für die Überwachung von Gefährdern zu wenig Personal bereitstünde, ging Dobrindt ein: Am fehlenden Personal oder mangelnden Möglichkeiten, so der Minister, liege das Problem nicht. Es hapere an der Nutzung der vorhandenen Gesetze und Ressourcen.
Mit Blick auf den Anschlag am Breitscheidplatz 2016 zeigte sich Dobrindt realistisch: Vollständige Sicherheit sei eine Illusion. Der Staat könne zwar sein Bestes tun, absolute Kontrolle über Gefährder aber niemals garantieren. Während ausländische Gefährder abgeschoben werden müssten, bleibe bei deutschen Tätern keine andere Wahl, als mit ihnen im Land umzugehen.
Dobrindt stellte außerdem klar, dass nun ein Sicherheitspaket vorbereitet wird: Er möchte erreichen, dass Gefährder nicht mehr nach Jugendstrafrecht freikommen – und vor allem nicht auf Bewährung draußen bleiben. Elektronische Fußfesseln oder sogar Präventivhaft sieht er als nötig an, weil die Polizeigesetze dazu bundesweit noch sehr unterschiedlich ausgelegt werden.
Alexander Dobrindt hat die Arbeit der Bundesbehörden nach dem CSD-Attentat verteidigt und betont, dass der Täter den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft gewesen sei. Die Hauptkritik richtete er gegen die Justiz, die eine Bewährungsstrafe verhängt hatte, obwohl bereits Warnzeichen vorlagen; die Staatsanwaltschaft prüft das Urteil aktuell erneut. Dobrindt spricht sich für mehr bundeseinheitliche Verschärfungen, härtere Maßnahmen und Präventivhaft aus, sieht aber auch die Grenzen dessen, was Behörden leisten können – absolute Sicherheit hält er für nicht erreichbar.
Erweiterung aktueller Informationen: Das Thema Innere Sicherheit und Terrorabwehr wird zurzeit in der Politik hitzig diskutiert; der Ruf nach noch härteren Maßnahmen erklingt in mehreren Parteien. Expert:innen warnen zugleich vor übereilten Verschärfungen beim Umgang mit Gefährdern, weil dies wichtige rechtsstaatliche Prinzipien gefährden könne. Nach Angaben eines aktuellen Kommentars aus der Süddeutschen Zeitung wird in Berlin gerade geprüft, wie Gefährder konsequenter abgefangen werden können – inklusive engmaschigeren Kontrollmechanismen und stärkerer Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Laut Spiegel.de könnten Anschläge durch verschärfte technische Überwachung besser verhindert werden, aber selbst Digital-Tracking ist laut Sicherheitskreisen kein Allheilmittel. Laut FAZ fordern Betroffenenverbände mehr Respekt für die Rechte der Opfer, und dass Gesellschaft wie Behörden offene Fragen endlich ehrlich angehen.