Im Urteil gegen Mitglieder der ‚Letzten Verteidigungswelle‘ sah das Oberlandesgericht Hamburg die Tatvorwürfe zum Großteil als erwiesen an. Neben den sieben Haftstrafen wurde ein Angeklagter zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, wobei der Jüngste bei einigen Straftaten erst im frühen Teenageralter war – ein Detail, das sowohl Justiz als auch Öffentlichkeit vor ernüchternde Fragen nach Ursachen und Konsequenzen stellt. Währenddessen bleibt unklar, wie viele ähnlich gefährdete Jugendliche längst unbemerkt in solchen Strukturen drinstecken – ein Punkt, den etliche aktuelle Debatten etwa um Online-Radikalisierung und Prävention immer wieder aufwerfen. Zudem hat der Prozess das Ausmaß rechtsextremer Vernetzung und die Herausforderungen für Ermittlungsbehörden in den Fokus gerückt. Laut mehreren Medienquellen im Netz steht dies exemplarisch für die wachsende Sorge vor neuen, meist digital organisierten extremistischen Gruppen, deren Mitglieder teils erschreckend jung sind.