Mit einem neuen Gesetzesentwurf will Wirtschaftsministerin Katherina Reiche Druck machen – und das nicht zu knapp. Ihr Investitionsprüfgesetz sieht eine schärfere Kontrolle ausländischer Investitionen vor, vor allem dann, wenn Investoren über 15 Prozent an einer deutschen Aktiengesellschaft erwerben.
Grenze von 15 Prozent als neue Richtgröße
Reiche nimmt dabei offensiv Bezug auf das Thema China, wobei der Wind keineswegs nur aus Peking weht. Bereits sobald ein Investor 15 Prozent oder mehr an einem börsennotierten deutschen Unternehmen hält, könnte schon die Alarmglocke schrillen – das ist tiefer angesetzt als bislang. Auch wenn ein ausländischer Geldgeber plant, die Mehrheit oder gar das ganze Unternehmen zu übernehmen, kommt eine staatliche Prüfung in Gang.Fokus auf Herkunft außerhalb der EU
Interessant: Die Kontrollen richten sich explizit gegen Investoren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Bisherige 'Nachbarschafts-Boni' für Länder wie die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen stünden demnach auf dem Prüfstand und könnten wegfallen. Im Zentrum steht ein klarer Hintergedanke – die Bundesregierung sieht angesichts der internationalen Lage neue Risiken für kritische Infrastruktur und nationale Souveränität. Ob der Entwurf in dieser Form durch die Ministerien kommt? Noch völlig offen – erfahrungsgemäß ändert sich im politischen Prozess gerne manches.Weniger Wettbewerb, mehr Sicherheitsbedenken
Was überhaupt noch unter den Begriff 'gefährliche Investition' fällt, ist ein bewegliches Ziel: Kartellrecht bleibt außen vor, es geht ausdrücklich um Bedrohungen etwa für Datensicherheit, Lieferketten und technologische Souveränität. Schon Beteiligungen, die unterhalb der klassischen Übernahmeschwelle liegen, könnten künftig als Risiko bewertet werden. Für Unternehmen macht das die Planung nicht einfacher – sie müssen frühzeitig prüfen, ob und wann staatliche Kontrolle droht.Chinas Rolle – und das Ende alter Ausnahmen
Besonders spannend: Das Gesetz rückt Drittländer und dabei eben nicht nur China, sondern alle Anleger jenseits der EU in den Mittelpunkt. Die Zeit der Sonderbehandlung für enge Nachbarstaaten wäre damit vorbei. Und dennoch bleibt vieles offen – zum Beispiel, ob die Schwelle bei 15 Prozent bleibt oder im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens doch noch verschoben wird.