Manchmal passiert Politik auf regionaler Ebene überraschend direkt – so wie gerade in Niedersachsen. Dort hat es in vier Kommunen einen, man könnte sagen, Paukenschlag gegeben: Jeweils wurden AfD-Bewerber von der Kommunalwahl im September ausgeschlossen. Daniela Behrens, SPD, betonte gegenüber der 'Welt', das Vorgehen der Wahlausschüsse sei genau und gerecht. "Die prüfen die jeweiligen Personen anhand konkreter Informationen und öffentlicher Aussagen", so Behrens. Sie sieht darin keine politische Willkür, sondern notwendige Sorgfalt. Interessant auch ihr Verweis: Die Wahlordnung sei nicht 'verschärft’, sondern verständlicher gemacht worden, wie Behrens betont. Bewerber auf Bürgermeister- oder Landratsposten – also potenzielle Beamte auf Zeit – mussten, laut ihr, schon immer verfassungstreu sein.
Was sich jedoch verändert hat: Es treten vermehrt Mitglieder einer Partei an, die durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistisch betrachtet wird – was das ganze Prüfungsverfahren natürlich verschärft. Den Wahlausschüssen wird es jetzt ermöglicht, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einzubeziehen. Ein bemerkenswerter Punkt, denn damit wird der Zusammenhang von öffentlicher Extremismusbewertung und konkreter Wahlamt-Vergabe plötzlich sehr greifbar. Außerdem gibt es auch ein deutliches Votum des Verwaltungsgerichts Hannover: Die AfD darf mit Blick auf deren rechtsextreme Einstufung vorerst von bestimmten Wahlen ausgeschlossen werden. Natürlich geht die AfD dagegen rechtlich vor. Und so bleibt die Lage – mit einem Hauch Ungewissheit – dynamisch. Wilhelmshaven, Herzberg, Friesland und Lüneburg sind die Orte, in denen gerade Demokratie und Rechtsstaatlichkeit getestet werden.
In Niedersachsen wurden mehrere AfD-Kandidaten von Kommunalwahlen ausgeschlossen, da sie laut Wahlausschüssen und auf Basis von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes als verfassungsfeindlich eingestuft wurden. Innenministerin Daniela Behrens betont, dass die gesetzlichen Grundlagen zu diesen Prüfungen bereits zuvor bestanden, und verweist darauf, dass die jüngsten Vorgänge Ausdruck eines konsequenten Umgangs mit rechtsextremen Tendenzen auf kommunaler Ebene seien. Der Streit um die Zulassung der Kandidaturen ist nun auch Gegenstand gerichtlicher Klärung, wobei aktuelle Eilentscheidungen den Kurs der Wahlausschüsse zunächst bestätigt haben.
Nach neuerlicher Recherche haben sich in den letzten Tagen bundesweit Diskussionen über die Rolle des Verfassungsschutzes bei der Zulassung von Kandidaten verschärft; insbesondere nach Urteilen und öffentlicher Kritik durch AfD-Vertreter. Verschiedene Medien stellen die Maßnahmen als notwendige Verteidigung der Demokratie dar – manche Kommentatoren fragen aber, wie tragfähig diese Praxis ist, sollte sie flächendeckend angewandt werden. In anderen Bundesländern werden ebenfalls AfD-Kandidaturen verstärkt geprüft, teils mit ähnlichen Konsequenzen.