Manchmal reicht ein Ereignis, um alten Streit neu zu entfachen. Nach der Attacke beim Berliner CSD sind Stimmen aus der Politik unüberhörbar geworden: Besonders im Fokus steht die Frage, wie mit Menschen umgegangen werden sollte, die als potenzielle Täter – als sogenannte Gefährder – gelten. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), findet, klare und effektive Regeln seien unerlässlich, um derartige Vorfälle künftig zu verhindern. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Vorfeld ein dreiteiliges Sicherheitspaket in den Raum gestellt: eine Reform des Jugendstrafrechts, die Option elektronischer Fußfesseln und die Einführung bundesweiter Vorgaben für Präventivhaft. Während Hierl darüber nachdenkt, ob elektronisches Tracking in jeder Lage angemessen ist, plädiert sie auch für strengere Regelungen zu Bewährungsstrafen – Stichwort: Überhaupt keine Bewährung mehr für besonders schwere Taten. Vielleicht wandert Bayern, das beim Thema Präventivhaft als Vorbild genannt wird, demnächst allmählich in Richtung bundesweite Gesetzgebung. Allerdings ist nichts entschieden; offene Flanken bleiben.
Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings stimmt in diesen Chor aus Forderungen ein und spricht sich nachdrücklich dafür aus, für Täter ab 18 grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung zu bringen. In Bezug auf den aktuellen Fall kritisiert er, dass der mutmaßliche Attentäter mit Jugendstrafrecht davonkam, obwohl er sich längst radikalisiert hatte und 20 Jahre alt war. Für Krings ein typisches Beispiel, wie rechtliche Schlupflöcher und überholte Maßstäbe zu gefährlichen Fehlurteilen führen können. Sein Credo: Wer zivilrechtlich volljährig ist, sollte auch im Strafrecht komplett verantwortlich gemacht werden.
Auffällig am aktuellen Fall: Der Attentäter war Behörden als islamistisch motivierter Gefährder bekannt und wurde im Mai zu einer relativ milden Jugendstrafe verurteilt, inklusive einer Art „Bewährung auf Probe“. Die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer härteren, nicht bewährungsfähigen Strafe wurde zurückgewiesen. Die Debatte darüber, wie viele Chancen man geben darf, bevor Prävention zur Priorität wird, dürfte also noch länger andauern.
Nach dem verheerenden Anschlag beim CSD in Berlin wird das Ringen um striktere Gesetze gegen Gefährder neu entfacht. Es gibt vehemente Appelle aus der Politik, insbesondere von Unionspolitikern, die ein härteres Durchgreifen – etwa per Erwachsenenstrafrecht für Radikalisierte ab 18 und mehr Kontrolle via elektronische Fußfessel – fordern. Zusätzlich häufen sich die Stimmen, die den bisherigen Umgang mit solchen Fällen in Frage stellen und bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen verlangen.
Neuere Artikel aus diversen Nachrichtenquellen zeigen, dass diese Diskussion bundesweit an Fahrt aufgenommen hat. In der taz wird etwa die dringend nötige gesellschaftliche Debatte über Präventionsrechte und die Gefahr eines zu forscheren Staates beleuchtet, während die Zeit und Der Spiegel die Friktionen innerhalb der Bundesregierung skizzieren: Es gibt mehrere Vorschläge – von härteren Strafen bis zu Monitoring-Modellen für Gefährder –, doch die fachliche und politische Einigung scheint noch ein Stück entfernt. Viele Kommentatoren, auch auf deutschen und internationalen Nachrichtenseiten, heben hervor, dass effiziente Maßnahmen gegen Gefährder einer sorgfältigen Prüfung bedürfen, um Grundrechte nicht leichtfertig zu gefährden.