Neuer Schub für Organspende-Gesetz: Bundestag befasst sich mit Gruppenantrag

Im Bundestag wurde am Donnerstag ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur Organspende eingereicht – ein Schritt, der die Debatte rund um die sogenannte Widerspruchslösung erneut entfacht.

13.08.26 17:17 Uhr | 1 mal gelesen

Irgendwie kommt das Thema Organspende immer dann auf, wenn man denkt, alles sei gesagt. Aber diese Woche ist wieder Bewegung ins Spiel gekommen: Ein Bündnis von Bundestagsabgeordneten – quer durch die Parteien, von CDU und CSU bis zu SPD, Grünen und Linken – hat offiziell einen Gesetzesantrag beim Parlamentssekretariat eingereicht. Laut 'Stern' ist das der Startschuss für den parlamentarischen Prozess, wobei die erste Lesung nach der Sommerpause folgen soll. Die Grundidee: Wer nicht ausdrücklich widerspricht, müsste künftig automatisch als Organspender gelten — das Gegenteil von dem, wie es bislang läuft. Ohne Zustimmung, keine Spende; künftig gilt also das Prinzip 'Schweigen heißt Spenden'. Gitta Connemann (CDU), Mitinitiatorin, bringt es unverblümt auf den Punkt: Die Widerspruchsregel „zwingt niemanden“, wie sie sagt, aber sie verlangt eine klare Aussage – ja oder nein, spenden oder nicht spenden. Eigentlich simpel, aber gesellschaftlich betrachtet ein ziemliches Brett.

Mit dem eingereichten Gruppenantrag ist nun ein weiterer Versuch gestartet, das Organspenderecht in Deutschland grundlegend zu reformieren. Die Widerspruchslösung soll die bisherige Zustimmungslösung ablösen und damit mehr Menschen zu Organspendern machen, sofern sie sich nicht explizit dagegen aussprechen. In der Praxis ist der Mangel an Spenderorganen seit Jahren ein Thema, das viele Familien und Patienten betrifft; Organisationen wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation berichten regelmäßig von dramatisch langen Wartezeiten. Aktuelle Umfragen zeigen, dass die Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung grundsätzlich hoch ist, aber in der Umsetzung zögern viele weiterhin, sich wirklich festzulegen oder gar einen Organspendeausweis auszufüllen. Frankreich und Spanien haben bereits gute Erfahrungen mit der Widerspruchslösung gemacht, was von den deutschen Initiatoren als Argument angeführt wird. Dennoch gibt es immer wieder ethische Einwände und Skepsis gegenüber staatlichem Eingreifen in derart persönliche Entscheidungen.

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