Die Ressortchefin von Bremen und Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz Kristina Vogt rechnet mit einer Welle von Unternehmenspleiten, wenn die Anmeldepflicht für eine Insolvenz spätestens Anfang kommenden Jahres wieder in Kraft tritt.

Die Linke Politikerin sagte gegenüber dem „Handelsblatt“, es brauche einen klaren Blick in Bezug auf die Realitäten und das würde für sie heißen, damit umgehen zu müssen, dass es nicht jede Unternehmung schaffen werde, die Krise unbeschadet zu überstehen. Dies würde besonders für die Betriebe gelten, welche sich bereits vor der Covid-19-Krise in Schwierigkeiten befunden haben.

Die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz betonte, es dürfe keine weitere Verlängerung des seit dem 1. März 2020 geltenden Schutzes in Bezug auf die Insolvenz geben. Das Problem wäre damit nur hinausgeschoben und es würde eine Blase entstehen, weil auch Auftraggeber oder Auftragnehmer in den Strudel einer angeschlagenen Unternehmung gezogen würden, führte die Senatorin weiter aus. Kristina Vogt hat nicht ausgeschlossen, dass auch die sogenannten „Zombie-Unternehmen“ mitgeschleppt würden, welche bereits vor der Krise durch Corona keine Zukunft hatten, denn auch das würde es geben. Kranke Unternehmen würden ebenfalls in Geschäftsbeziehungen zu gesunden Unternehmungen stehen und deshalb dürften die Unternehmungen sowie die Beschäftigten nun nicht alleine gelassen werden. Beispielsweise bei Zulieferern würde es zu vermeidbaren Insolvenzen ohne eine längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kommen.
Gleichzeitig warnt die Ressortchefin vor einem zweiten möglichen Lockdown, welchen viele Betriebe nicht überleben würden. Genauso wie Lars Feld, Chef der Wirtschaftsweisen, sei sie auch davon überzeugt, dass die kaum absehbaren Folgen zu Problemen mit Langfristigkeit führen würden. Zur Verhinderung eines erneuten Herunterfahrens von der Wirtschaft sollte viel differenzierter bei einer neuen Problemlage reagiert werden, führt Kristina Vogt weiter aus und sagt, das Einkaufen im Einzelhandel müsse nicht verboten werden, wenn die steigende Anzahl der Infektionen in Reisen oder wilden Partys begründet wären. Wenn sich die Menschen im ÖPNV oder auf der Straße ohne genügenden Abstand oder ohne eine Maske zu tragen anstecken würden, müsse nicht die Gastronomie geschlossen werden.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile