Bundesinnenministerium zieht Konsequenzen nach gefälschten Pässen – Rücknahmeverfahren geplant

Im Nachgang des aufgedeckten Passbetrugs will das Innenministerium systematisch prüfen, wie erschlichene Einbürgerungen rückgängig gemacht werden können. Besonders im Visier stehen fingierte Abstammungen von NS-Verfolgten, mit denen offenbar reihenweise deutsche Staatsangehörigkeiten erschlichen wurden.

heute 15:00 Uhr | 3 mal gelesen

Noch ist das ganze Ausmaß des Betrugs nicht abschließend geklärt. Klar ist jedoch: Das Bundesinnenministerium lässt nach den aktuellen Fälschungsfällen keine Nachsicht walten.

Klartext und kommende Schritte

Wie ein Sprecher dem "Spiegel" gegenüber betonte, werde man „kein Blatt vor den Mund nehmen“ – alles, was nötig ist, solle geprüft werden, damit Identitätsbetrug rasch aufgeklärt wird. Alexander Dobrindt, der Innenminister, scheint hier nicht zimperlich vorzugehen. Es gehe nicht nur um symbolische Maßnahmen, sondern um tatsächliche – im Zweifel auch schmerzliche – Konsequenzen.

Die Tatsache, dass Biografien NS-Verfolgter quasi missbraucht wurden, ist nicht nur juristisch, sondern auch moralisch eine Katastrophe. Entsprechend sollen die so erworbenen deutschen Ausweisdokumente, sobald genug belastendes Material vorliegt, wieder aberkannt werden – eine Art „Zurück auf Los“ für die Betroffenen.

Die Masche mit der NS-Verfolgung

Im Zentrum des Betrugs stehen Einbürgerungsanträge, bei denen sich Antragsteller (überwiegend aus China) als Nachkommen jüdischer Opfer der Nazis ausgaben. Bedenklich: Die Details passten oft so gut zueinander, dass sie anscheinend lange nicht auffielen – anders gesagt, ein Paradebeispiel dafür, wie man einen Verwaltungsprozess überlisten kann.

Ermittelt wird wegen des Missbrauchs von Artikel 116 des Grundgesetzes – der Passus, der NS-Verfolgten und ihren Kindern bzw. Enkeln die deutsche Staatsbürgerschaft zusichert, sofern sie diese einst durch Nazi-Unrecht verloren hatten. Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Bundeskriminalamt verfolgen derzeit mindestens 32 Beschuldigte.

Wie Fälscher vorgehen

Offline wie aus dem Lehrbuch: Neue Identitäten entstehen mit gefälschten israelischen Urkunden und Pässen. Einmal mit frisch „gestempelten“ Unterlagen wird der Papierkram von Notaren und diplomatischen Stellen weitergereicht – am Ende liegen nur beglaubigte Kopien beim Bundesverwaltungsamt in Köln.

Das klingt seltsam bürokratisch, ist aber genau das, was Einfallstore für solch weitreichende Fälschungen bietet. Schwer nachvollziehbar, warum das Verfahren so lange niemandem aufgefallen ist – vielleicht gerade, weil es eine so spezielle Gesetzesregel betrifft.

Zweifel an den Prüfmechanismen

Von den Verantwortlichen wird jetzt die bisherige Überprüfungspraxis verteidigt. Klar ist aber: Prozesse dieser Tragweite laufen selten geräuschlos – und das Bundesverwaltungsamt hält sich verständlicherweise mit öffentlichen Kommentaren zurück. Es steht viel auf dem Spiel, das merkt gerade jeder Beteiligte.

Betroffen ist nicht irgendein Bereich, sondern ein besonders geschützter, sensibler Teil deutschen Rechts – da sitzen die Nerven schneller mal blank. Mit den angekündigten Maßnahmen will man nicht nur Betrüger abschrecken, sondern vor allem das Vertrauen in historische Wiedergutmachung stärken.

Vertrauensfragen und neue Kontrollen

Die Affäre könnte letztlich weit mehr als nur ein paar verwaltungsrechtliche Folgen haben. Wird zu langsam oder zu nachlässig geprüft, leidet das Vertrauen in ein förmlich sakrosanktes Regelwerk. Jetzt geht’s darum, wie fix und gründlich das BVA Rücknahmeverfahren organisiert und ob die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden lückenlos klappt.

Je nach dem, was die Aufarbeitung noch alles zutage bringt, könnte das System einer langwierigen Revision unterzogen werden müssen. Über all das kreist die große Frage, wie viel Misstrauen (und wie viel Kontrolle) den Ausnahmeverfahren der Wiedergutmachung gerade noch angemessen sind – ganz ehrlich: Das ist schwieriger zu beantworten, als es klingt.

Problematische Einbürgerungen und Reaktionen
Nach dem Bekanntwerden groß angelegter Fälschungen von Einbürgerungsnachweisen auf Basis der NS-Wiedergutmachung geht das Bundesinnenministerium die Rückabwicklung an. Die Täter nutzten Lücken im Prüfverfahren, um mit gefälschten israelischen Dokumenten an deutsche Pässe zu gelangen. Die Affäre wirft grundlegende Fragen zur Sicherheit und zum Vertrauen in das Verfahren nach Artikel 116 GG auf.

Neue Erkenntnisse und Recherchen

Recherchen zufolge wird das Bundesverwaltungsamt seine Prozesse für Anträge mit Auslandsbezug verschärfen; auch die Zusammenarbeit mit israelischen und chinesischen Behörden soll verbessert werden. Erste politische Stimmen fordern eine Prüfung, ob das Privileg der erleichterten Einbürgerung für NS-Verfolgte grundsätzlich sicher genug ausgestaltet ist. Medien zufolge betont die Bundesregierung, das Verfahren nicht erschweren zu wollen, aber mehr Prüfmechanismen etablieren zu müssen, um Missbrauch zu verhindern.

Erweiternde Details: In den jüngsten Artikeln von „Spiegel“ und „FAZ“ wird berichtet, dass weitere Prüfungen ausländischer Urkunden angeordnet wurden, um ähnlich gelagerte Fälle schnell erkennen zu können. Von Betroffenen und Angehörigen von NS-Opfern gibt es Kritik, dass die Behörden über Jahre zu leichtgläubig gewesen seien – die Debatte über den Spagat zwischen historischer Verantwortung und Sicherheit nimmt Fahrt auf. Gleichzeitig warnen Experten davor, auch rechtmäßige Antragsteller nun unter Generalverdacht zu stellen.

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