Yasmin Fahimi betonte, dass sie für flexible Arbeitszeiten offen sei und zahlreiche Tarifverträge bereits auf unterschiedliche Modelle setzen. Dennoch ginge es den Arbeitgebern aus ihrer Sicht in erster Linie darum, noch stärker über Arbeitszeitaufteilung und -gestaltung der Beschäftigten bestimmen zu können – dem werde der DGB nicht zustimmen. Laut Fahimi steht hinter der Diskussion nicht die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, sondern eine Ausweitung des Arbeitgeberdirektionsrechts. Kritisch sieht sie insbesondere Pläne, die gesetzliche Regelarbeitszeit von acht Stunden zu kippen und die zulässige Höchstarbeitszeit pro Tag auf zwölf oder mehr Stunden zu erhöhen. Nach einer DGB-Umfrage wollen nahezu alle Beschäftigten nicht über 19 Uhr hinaus arbeiten, was der Argumentation widerspreche, dass viele Beschäftigte sich flexible Arbeitseinteilung wünschten. Zwar arbeiteten viele auch abends – oft jedoch aufgrund betrieblicher Zwänge oder familiärer Verpflichtungen. Die DGB-Chefin positioniert sich klar gegen Änderungen am Arbeitszeitgesetz und plädiert dafür, die bestehenden Schutzrechte zu wahren. Sie kann sich jedoch vorstellen, Beschäftigten mehr Rechte bei der Umsetzung ihrer gewünschten Arbeitszeiten zuzugestehen, etwa durch einen individuellen Rechtsanspruch auf Vollzeitstellen, während sie einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ablehnt und dies als Sache der Tarifparteien betrachtet.
Der DGB spricht sich klar gegen eine Lockerung der aktuellen Arbeitszeitregelungen aus, die von der schwarz-roten Bundesregierung erwogen wird. Yasmin Fahimi argumentiert, dass dies vor allem den Interessen der Arbeitgeber dient und zu Lasten des Schutzes der Arbeitnehmer vor Überlastung geht. Im Zentrum steht die Sorge, dass eine Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden Überstunden und Belastungen ohne wirklichen Mehrwert für die Beschäftigten nach sich zieht. Gleichzeitig zeigen aktuelle Debatten, dass viele Beschäftigte eine größere Flexibilität durchaus begrüßen, sofern sie in ihrem Sinne und nicht einseitig zu Gunsten der Arbeitgeber umgesetzt wird. Die Kritik des DGB ist Teil einer bundesweiten Diskussion, bei der Studien und Experten wie etwa die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnen, dass längere Arbeitszeiten gesundheitliche Risiken erhöhen und Familienleben beeinträchtigen können. In der aktuellen Berichterstattung verweisen zahlreiche Medien auf die tiefe Spaltung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, wobei ökonomische Argumente am Arbeitsmarkt mit dem Gesundheitsschutz und Bedürfnissen der Arbeitnehmer abgewogen werden.