Hoppermann kritisiert Schneiders Pläne zur Verfassungsänderung beim Hitzeschutz

Franziska Hoppermann, die neue Generalsekretärin der CDU, hält nichts von den Plänen des Umweltministers Carsten Schneider (SPD), Hitzeschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu schreiben. Ihrer Ansicht nach reicht das nicht aus – und ist im Zweifelsfall sogar kontraproduktiv.

heute 14:42 Uhr | 2 mal gelesen

Wie so oft in der Politik: Aufschlag – Rückschlag. Franziska Hoppermann sieht die aktuellen Vorstöße von Bundesumweltminister Carsten Schneider zur Verankerung von Hitzeschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz eher skeptisch. Ein netter Vorschlag, könnte man meinen, aber Hoppermann hält das für Symbolpolitik: 'So ein Vorschlag für eine Verfassungsänderung ist wohlfeil und bringt in der Sache nichts.' Sie fordert, dass die unterschiedlichen politischen Ebenen – also Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam, aber eben nicht auf Basis erweiterter Bundeskompetenzen, anpacken. Sonst droht eher ein endloses Kompetenzgerangel. 'Das gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen auf Augenhöhe zusammenarbeiten', betont sie. Und während Minister Schneider schon einen Vorschlag für das zweite Halbjahr ankündigt, bleibt Hoppermann klar beim Nein zur Grundgesetzänderung. Klingt nicht sonderlich harmonisch – und irgendwie typisch für die politische Debatte: Die Idee klingt fortschrittlich, aber am Ende geht es oft um Zuständigkeiten und Machtfragen.

Kurz gefasst: Hoppermann schmettert die Idee, Hitzeschutz und Klimaanpassung zum Verfassungsziel zu machen, ab – sie sieht darin wenig Mehrwert, sondern vielmehr die Gefahr von neuen Streitereien zwischen den Regierungsebenen. Der Vorschlag von Umweltminister Schneider, eine Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen, stößt also bereits im Vorfeld auf deutlichen Widerstand aus der Union. Die Diskussion ist ein weiterer Hinweis darauf, wie konfliktreich und vielschichtig politische Lösungen für den Umgang mit Klimafolgen hierzulande sind. Tatsächlich mehren sich die Stimmen für mehr Hitzeschutz, gerade nach den Extremwetter-Episoden der letzten Jahre: In der Kommunalpolitik wird allerdings befürchtet, dass Debatten um Zuständigkeiten und Finanzierung solche Schutzmaßnahmen ausbremsen könnten. Laut aktuellen Medienberichten fordern Umweltschützer und einige Städte wirksamere Handlungsrahmen, auch wenn sie eine Verfassungsänderung teils kritisch sehen. Die Frage, wie Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit bei der Klimaanpassung künftig geregelt werden, bleibt also hochaktuell. Aktuelle Recherchen zeigen, dass die anhaltende Hitzewelle und die steigende Klimarisiko-Belastung den Handlungsdruck erhöhen. Gleichzeitig betonen Stimmen aus ländlichen Regionen, dass bundesweite Lösungen oft zu bürokratischen Flickenteppichen führen (und nicht selten im Sachverständigenrat-Mikadostapel landen). Am Ende stellt sich – unabhängig vom Grundgesetz-Diskurs – die Frage, wie schnell und praktisch Politik, Gesellschaft und Wirtschaft auf die neuen Bedingungen reagieren können.

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