Peter Gauweiler (CSU) droht mit Vollstreckungsklage zur Durchsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die massiven Ankäufe von Staatsanleihen durch die EZB als verfassungswidrig eingestuft wurde, ist die Bundesregierung um eine Deeskalation bemüht. Sowohl die Regierungskoalition als auch der Bundestag haben in gleichlautenden Verlautbarungen die Beilegung des Streits um die Anleihenkäufe nach der Übermittlung von Dokumenten der EZB an das Verfassungsgericht verkündet. Peter Gauweiler (CSU) hat nun als einer der Kläger dieser Darstellung entschieden widersprochen. Wie er der „Süddeutschen Zeitung“ mitteilte, sieht er die Bedenken des Verfassungsgerichts nicht ausgeräumt. Ich habe derzeit noch keine Akteneinsicht, so dass ich noch keine abschließende Bewertung vornehmen kann. Gauweiler wird in den nächsten Tagen beim Verfassungsgericht die Einsicht der von der EZB gelieferten Dokumente beantragen.
Der CSU-Politiker zeigt sich skeptisch, ob die EZB die Verfassungsbedenken ausräumen konnte und geht weiter davon aus, dass sich die Bundesbank bis auf weiteres nicht mehr an den Ankaufsprogrammen von Staatsanleihen beteiligen kann. Für den Fall, dass die Dokumente seine Ansicht bestätigen, plant Gauweiler eine Vollstreckungsklage gegen die Bundesregierung. Diese Klage hätte den Ausstieg der Bundesbank an den Stützungskäufen zur Folge.
Derzeit prüft der Rechtsanwalt auch eine Klage gegen das neue Ankaufsprogramm der EZB infolge der Pandemie-Hilfsprogramme (PEPP). Ich bin der Überzeugung, dass dieses Programm noch deutlicher den Grundlagen der deutschen Verfassung widerspricht. Die EZB geht hier auch noch von dem Prinzip ab, entsprechend der Anteile am Währungssystem des Euro aufzukaufen. Das bedeutet eine Entgrenzung und eine allgemeine Schuldenumlage, ist Gauweiler überzeugt. Die Reaktion der Bundesregierung auf die Vorgaben aus Karlsruhe sind für den Rechtsanwalt ausschlaggebend für seine weiteren Schritte. Wenn die Bundesregierung sich über das Urteil des Verfassungsgerichts hinwegsetzt und die Haushalthoheit des Bundestages weiter infrage stellt, wird eine zusätzlich Klage gegen das neue Ankaufprogramm unausweichlich, warnt Gauweiler in der „Süddeutschen Zeitung“.
Der CSU-Politiker hatte bereits im Jahr 2016 gegen die Praxis der Anleihenankäufe durch die EZB geklagt. Allerdings setzte sich der Europäische Gerichtshof über die Bedenken des Verfassungsgerichts hinweg und bewertete das Ankaufprogramm als rechtmäßig. Das Verfassungsgericht hatte daraufhin das Urteil des Europäischen Gerichtshof als nichtig erklärt und im Mai 2020 die Kaufpraxis als verfassungswidrig eingestuft.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix