Das Bundesverfassungsgericht sieht in den Neuerungen des RBB-Staatsvertrags keine Verletzung der Rundfunkfreiheit und lehnt die Verfassungsbeschwerde des Senders ab.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den im Jahr 2023 verabschiedeten Staatsvertrag keinen Erfolg gehabt. Die Karlsruher Richter erklärten am Donnerstag, dass die beanstandeten Regelungen nicht gegen die im Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit verstoßen. Die Bundesländer Berlin und Brandenburg überschreiten mit dem Staatsvertrag laut Gericht nicht die verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen bei der Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Beschluss vom 23. Juli 2025 (1 BvR 2578/24). Insbesondere die Einrichtung eines Direktoriums neben der bisherigen Intendanz sowie die Vorgaben für die Anzahl an Regionalstudios und -büros im Staatsvertrag wurden vom RBB als Einschränkung der Rundfunkfreiheit beanstandet, was das Bundesverfassungsgericht jedoch zurückwies.
Mit seiner Entscheidung betont das Bundesverfassungsgericht, dass der neue rechtliche Rahmen für den RBB sowohl die Vielfaltssicherung als auch staatsferne Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrt. Experten weisen darauf hin, dass der Konflikt auch Ausdruck der Bemühungen ist, Transparenz und Kontrolle nach den Skandalen um RBB-Ex-Intendantin Patricia Schlesinger zu stärken. Darüber hinaus wird der Fall als Präzedenz für die Gestaltung öffentlich-rechtlicher Strukturen in anderen Bundesländern gesehen – er könnte also Signalwirkung für weitere Reformen im deutschen Rundfunkbereich haben. Zusätzlich wurde in aktuellen Fachbeiträgen und Medienberichten darauf hingewiesen, dass der Beschluss die laufende Debatte um Reformen der Medienaufsicht und -finanzierung neu belebt, da andere Anstalten möglicherweise ähnliche Änderungen einführen oder sich möglicherweise dem Karlsruher Urteil anschließen werden.
- Die Süddeutsche Zeitung berichtet ausführlich über die ablehnende Haltung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der RBB-Verfassungsklage und hebt vor allem hervor, dass mit solchen Reformen die Unabhängigkeit des Rundfunks und die demokratische Transparenz gewahrt werden müssen. Der Bericht betont auch, wie die Neuregelungen in der Öffentlichkeit und beim RBB selbst diskutiert werden, und verweist auf die Notwendigkeit, die Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Strukturen weiter zu stärken Quelle: Süddeutsche Zeitung.
- Die FAZ analysiert die Relevanz des Urteils mit Blick auf die gesamte Medienlandschaft und sieht den Beschluss als Zeichen für mehr staatsferne Kontrolle in Senderstrukturen. Der Artikel beleuchtet auch die Hintergründe der Klage, verweist auf vergleichbare Reformdebatten in anderen ARD-Anstalten und ordnet die Karlsruher Entscheidung in eine europaweite Entwicklung der Medienregulierung ein Quelle: FAZ.
- Auf Zeit Online wird die Entscheidung kritisch diskutiert und in den Kontext der jüngsten Reformanstrengungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angesiedelt. Speziell geht es dabei um die Reaktionen aus Politik und Medienbranche, während zudem dargelegt wird, dass das Verfassungsgericht ein Korrektiv für politische Einflüsse auf die Sender darstellt Quelle: Zeit Online.
Redaktion poppress.de, gkleber
Kommentare