Nach Reise-Stornierungen aufgrund Corona-Pandemie: Deutscher Reiseverband bittet Bundesregierung um Entbindung von der Rechtspflicht zur Rückzahlung von Reiseentgelten.

Dirk Inger, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes (DRV) weist in der Mittwochsausgabe des „Tagesspiegel“ auf die seiner Einschätzung nach branchenweit existenzbedrohenden Rückzahlungsverpflichtungen hin, denen Reiseveranstalter und Reisebüros aufgrund coronabedingter Reiseausfälle ausgesetzt seien. Es sei ganz eindeutig, sagt Dirk Inger, dass die Reisebranche vor einem Massensterben stehe, falls der Staat nicht unverzüglich unterstützend eingreife.

In der Bundesregierung wird zur Zeit darüber nachgedacht, ob Kunden in Zukunft anstelle von Barerstattungen Gutscheine erhalten sollen, wenn aufgrund der Corona-Epidemie Reisen oder Konzerte ausfallen. Eine Gutschein-Lösung könnte Unternehmen der Reise- und Veranstaltungsbranche beim Erhalt ihrer betriebsnotwendigen Liquidität helfen. Das Bundeskabinett wird das brisante Thema nach Angaben des „Tagesspiegel“ am Mittwoch dieser Woche erörtern.

Der Deutsche Reiseverband verlangt die Einführung einer verpflichtenden Gutscheinlösung. Dies wäre, sagt DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger, ein hilfreicher Schritt, der den Unternehmen der Reisebranche Luft verschaffen würde. Alternativ kann sich Inger eine Unterstützung von Reiseveranstaltern und Reisebüros durch direkte staatliche Finanzhilfen oder aber durch Übernahme der an die Kunden zu leistenden Erstattungen durch den Staat vorstellen. Diese beiden Handlungsalternativen wären allerdings mit hohen Kosten für die öffentlichen Finanzen verbunden, gibt Inger zu bedenken.

Verbraucherschützer halten Zwangsgutscheine hingegen nicht für eine Lösung, die die Interessen der Verbraucher angemessen berücksichtigt. Marion Jungbluth, Leiterin des Bereichs Energie und Mobilität bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) berichtet im „Tagesspiegel“ von zahlreichen E-Mail-Zuschriften betroffener Verbraucher, die sich aufgrund der Covid-19-Krise ebenfalls in einer ihre Existenz bedrohenden Situation befinden und die daher eine Bar-Rückzahlung einer Erstattung in Form von Gutscheinen vorziehen.

Marion Jungbluth schlägt anstelle eines Gutschein-Konzeptes die Einrichtung eines Reiseversicherungsfonds vor. Ein solcher Fonds könne sowohl der Insolvenzsicherung von Reiseunternehmen dienen als auch Entschädigungsleistungen in Höhe der bei einem coronabedingten Reisestorno fällig werdenden Erstattungen übernehmen. Um eine zur Erfüllung aller Entschädigungsansprüche ausreichende Liquidität eines Reiseversicherungsfonds sicherzustellen, müsse der Fonds mit Beginn seiner Tätigkeit eine entsprechend umfangreiche Staatsgarantie erhalten. Die vom Staat für den Fonds aufgebrachten Geldleistungen müssten nach den Vorstellungen der VZBV-Vertreterin von den Unternehmen der Reisebranche später – über mehrere Jahre verteilt – zurückgezahlt werden.

Redaktion poppress.de, A. Camus