Opposition und Verbände haben von der Bundesregierung nicht nur eine Verordnung, sondern ein Impfgesetz gefordert, in welchem geregelt ist, wer als Erstes gegen Covid-19 geimpft wird.

Stephan Thomae, stellvertretender Vorsitzende der FDP-Fraktion, sagte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, für die Priorisierung bezüglich der Vergabe des Impfstoffs sei eine gesetzliche Grundlage verfassungsrechtlich zwingend erforderlich. Für die Ausübung von Grundrechten und als letzte Konsequenz für eine Entscheidung über Leben sei die Frage, wer als erstes geimpft werden solle, von einer „herausragender Bedeutung“. Nicht die Bundesregierung mittels Verordnung, sondern das Parlament müsse eine so wichtige und ethische Entscheidung treffen, erklärte der FDP-Politiker.

Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Infektionsschutz in der Fraktion der Grünen, sagte gegenüber der FAS, wer als Erstes einen solchen Impfstoff erhalten würde, sei relevant für die Grundrechte, wofür eine klare gesetzliche Grundlage notwendig sei. Die Politiker der Grünen hat gewarnt, dass die Ärzte ansonsten unter einer unsicheren Rechtslage leiden würden. Die Last werde auf die Schultern von denjenigen verlagert, welche die Impfungen vor Ort durchführen würden, wenn die Regierung dabei nicht mehr tätig werde, so Kordula Schulz-Asche.

Amira Mohamed Ali, Vorsitzende der Linksfraktion, sagte der FAS ebenfalls, dass die Frage bezüglich der Impfung eine „hohe grundrechtliche Bedeutung“ habe und deshalb aus diesem Grund in einem ordentlichen Verfahren zur Gesetzgebung geregelt werden müsse. Eine Grundvoraussetzung zur Erreichung einer möglichst hohen Bereitschaft zur Impfung auf freiwilliger Basis sei die umfassende Rechtssicherheit, erklärte die Vorsitzende der Fraktion von den Linken.

Hingegen sind Vertreter der Regierungsfraktionen SPD und Union der Meinung, dass das dritte Schutzgesetz der Bevölkerung ausreichend ist

Georg Nüßlein, Fraktionsvize der Union, sagte der FAS, damit seien die rechtlichen Grundlagen bezüglich einer Regelung von Impfungen vorhanden.

Sabine Dittmer, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion hat gewarnt, dass der Beginn der Impfungen durch ein Verfahren in der Gesetzgebung für die Risikogruppen in Deutschland eine Verzögerung herbeiführen könnte und die notwendigen Anpassungen in Bezug auf neue Impfstofftypen unnötig erschweren würde.

Aus diesem Grund plant der Bundesgesundheitsminister und CDU-Politiker Jens Spahn, die Entscheidung auf dem Weg mittels einer Verordnung zu treffen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, hat in der FAS dahingehend gewarnt, dass vorerst lediglich 1,5 Millionen Menschen geimpft werden könnten und auch unter den 8 Millionen Anwärterinnen und Anwärtern für eine frühe Impfung eine Auswahl getroffen werden müsse.

Ulrich Schneider ist der Meinung, dass diese schwierige Entscheidung im Parlament diskutiert und legitimiert werden muss und hat gefordert, dass auch Pflegerinnen und Pfleger im häuslichen Bereich zuerst geimpft werden.

Bereits im November 2020 hat der Ethikrat Leopoldina sowie die ständige Impfkommission über ein Positionspapier ein Gesetz gefordert.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile