Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), äußerte gegenüber der "Welt", dass die geplante Grundgesetzänderung "nicht zustimmungsfähig" sei. Seiner Ansicht nach schützt bereits das bestehende Recht, insbesondere Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die EU-Grundrechtecharta effektiv vor Ungleichbehandlung wegen sexueller Orientierung. In der Praxis bestehe dadurch ein hohes, verlässliches Schutzniveau für Betroffene. Krings kritisiert außerdem die Verwendung des Begriffs "sexuelle Identität" als juristisch ungenau und weiter gefasst als der in anderen Ländern gebräuchliche Begriff "sexuelle Orientierung". Dies könne zu Interpretationskonflikten führen und missbräuchliche Berufungen ermöglichen, etwa durch nicht schutzwürdige Gruppen. Während einige Bundesländer bereits Schutzklauseln bezüglich der sexuellen Identität in ihre Verfassungen aufgenommen haben, bezieht sich in Thüringen die Regelung auf die "sexuelle Orientierung". Das Bundesverfassungsgericht sieht spätestens seit 2002 durch Artikel 3 des Grundgesetzes einen Diskriminierungsschutz für homosexuelle Menschen; Jahrzehnte zuvor wurde eine Ungleichbehandlung noch als zulässig betrachtet.
Die Debatte über einen expliziten Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz spiegelt einen gesellschaftlichen Richtungsstreit wider: Während die Unionsfraktion den rechtlichen Status quo für ausreichend hält und vor unklaren Begrifflichkeiten warnt, fordern zahlreiche Verbände und Politiker:innen eine explizite Festschreibung, um ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen. Neuere Entwicklungen zeigen, dass auch auf EU-Ebene der Schutz für LGBTQI*-Personen kontinuierlich ausgeweitet wird; zuletzt forderte das EU-Parlament die Mitgliedstaaten auf, die Diskriminierung aufgrund sexueller Identität aktiv zu bekämpfen. In der deutschen Bevölkerung finden sich laut aktuellen Umfragen mehrheitlich Zustimmungen zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes für LGBTQI*-Personen, während es innerhalb der konservativen Parteien weiterhin Vorbehalte hinsichtlich rechtlicher Formulierungen gibt.