Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister, sieht angesichts wachsender Drohnen-Bedrohungen dringenden Handlungsbedarf und fordert eindeutige gesetzliche Regelungen. Er möchte im Luftsicherheitsgesetz verankern, dass die Bundeswehr die Polizei bei Drohnenabwehr-Operationen auf deutschem Boden aktiv unterstützen darf und wertet dies als wichtigen Schritt für die innere Sicherheit. Darüber hinaus will Dobrindt ein national agierendes Drohnen-Kompetenzzentrum gründen, in dem die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Bundeswehr im Bereich der Drohnenabwehr gebündelt wird, um technische und finanzielle Ressourcen zu maximieren. Besonders gefährdet seien laut Dobrindt kritische Infrastruktur, Menschen bei Großveranstaltungen sowie zivile Ziele. Obwohl man bereits in der Lage sei, viele Drohnen zu erkennen und abzuwehren, gibt es weiterhin technische Grenzen; einige Drohnensysteme sind bislang nicht zu stoppen, daher bestehe ein permanenter Verbesserungsbedarf. Zusätzlich kündigte Dobrindt ein Forschungsprojekt mit Israel zur Weiterentwicklung der Drohnenabwehr an, ohne jedoch konkrete Details zu nennen.
Dobrindts Forderung nach einem umfassenden Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nicht unumstritten und wird verfassungsrechtlich diskutiert, da das Grundgesetz den Bundeswehreinsatz im Inland nur in Ausnahmefällen sowie unter strenger Kontrolle erlaubt. Neue Drohnentechnologien und die Zunahme illegaler Drohnenflüge bei Großveranstaltungen oder über kritischer Infrastruktur führen jedoch dazu, dass Sicherheitsbehörden verstärkt aufrüsten müssen – nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Aktuell arbeitet das Bundesinnenministerium an konkreten Gesetzesverschärfungen und kooperiert bereits mit internationalen Partnern, um innovative technische Lösungen zu entwickeln, darunter elektromagnetische Störsysteme und Verfahren zur Drohnen-Identifikation. Laut jüngsten Medienberichten gibt es parallel zu Dobrindts Initiative auch in anderen EU-Ländern Debatten über die bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Drohnenabwehr.