Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich ein von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplantes Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen aus.

Bernhard Krüsken, der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ für dessen am Samstag erscheinende Tageszeitungen, es sei davon auszugehen, dass ein „pauschales Verbot von Werksvertragskonstruktionen“ nicht zur Verbesserung der Corona-Lage in den Betrieben und Wohnunterkünften beitragen werde. Die Regeln des Arbeits- und des Infektionsschutzes müssten konsequent befolgt werden, und auch das Problem der Unterbringung der Arbeiter müsse berücksichtigt werden, erklärte Krüsken weiter. Hier gebe es „keine Diskussion“. All das sei auch im Interesse der Landwirte, es sei aber keine Frage „von Werkvertrags- oder Anstellungsverhältnis“.

Nach mehreren Corona-Ausbrüchen in verschiedenen Schlachthöfen plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Verschärfung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die Fleischindustrie. Ein Beschlussvorschlag des Arbeitsministeriums für das sogenannte „Corona-Kabinett“, das am kommenden Montag tagen wird, sieht ein weitgehendes Verbot von Werkverträgen in Schlachtbetrieben vor. In Zukunft solle das Schlachten von Tieren und die Verarbeitung von Fleisch in den Betrieben der Fleischwirtschaft nur noch „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes“ erlaubt sein, heißt es in dem Entwurf, über den die Tageszeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

Damit seien Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen künftig nicht länger möglich. Weiterhin plant Heil, den zuständigen Kontrollbehörden der Länder verbindliche Überwachungsquoten vorzuschreiben, Minimalstandards bei der Unterbringung von ausländischen Beschäftigten sicherzustellen und auch eine digitale Erfassung der Arbeitszeiten der Beschäftigt in den Betrieben verpflichtend einzuführen.

Die Pläne des Arbeitsministers, so berichten die Zeitungen unter Berufung auf eigene Informationen, seien innerhalb der Bundesregierung nicht unumstritten. Einige Unions-geführte Ministerien hegten erhebliche Zweifel an ihrer Realisierbarkeit. Eine derart weitreichende Beschränkung der Unternehmen bei der Verwendung von Werksverträgen sei möglicherweise rechtlich gar nicht zulässig, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ weiter und berufen sich hierbei auf Informationen aus Regierungskreisen.

Redaktion poppress.de, A-1010413