In Zukunft sollen in Deutschland neue, strengere Regeln für Hundebesitzer und auch für Züchter gelten.

Die „Rheinische Post“ berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über den Entwurf einer entsprechenden, neuen Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums von Julia Klöckner (CDU). Hierin heißt es, einem Hund sei „mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren“.

Es soll auch nicht mehr erlaubt sein, einen Hund den ganzen Tag lang allein zu lassen. Hier sieht der Verordnungsentwurf vor, dass sich ein Betreuer „mehrmals täglich“ um das Tier zu kümmern hat. Grund für die Neuregelung, so das Ministerium, seien „neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden“. Es solle ihnen ein „ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen“ möglich gemacht werden. Auch die Haltung von Hunden an einer Kette oder einer Leine soll künftig grundsätzlich verboten sein. Des Weiteren werden nach den Plänen der Bundesregierung auch Hundeausstellungen mit Tieren, die so stark überzüchtet wurden, dass sie Schmerzen erleiden und ihnen ein artgerechtes Verhalten nicht mehr möglich ist (Qualzucht), oder denen etwa die Ohren und die Rute „tierschutzwidrig vollständig oder teilweise“ entfernt wurden, nicht mehr erlaubt sein.

Auch für Hundezüchter sehen die Absichten der Regierung strengere Regelungen vor. Ihnen soll die gleichzeitige Betreuung von nur noch höchstens drei Hündinnen mit Welpen erlaubt sein. Auch für die Größe und die Temperatur der Wurfkisten sollen neue Vorgaben gelten. Die Welpen sollen demnach in ihren ersten zwei Wochen in einer Umgebungstemperatur von mindestens 18 Grad leben, und sie sollen zumindest einmal pro Tag Auslauf haben.

Neue Regeln sollen nach dem Willen des Landwirtschaftsministeriums auch für Nutztiere gelten. Nach der neuen Verordnung sollen Tiertransporte innerhalb Deutschlands die Dauer von viereinhalb Stunden nicht mehr überschreiten dürfen, wenn nicht jederzeit sichergestellt werden kann, dass während der Beförderung „in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten“, eine Temperatur von 30 Grad nicht überschritten wird.

Redaktion poppress.de, A-1010413