Die Regeln für private Aktiengeschäfte von Mitarbeitenden der Bafin, oberste deutsche Finanzaufsichtsbehörde der Bahn, wird im Skandal um Wirecard von der Bundesregierung nun doch auf den Prüfstand gestellt.

Auf eine Anfrage von Danyal Bayaz, Grüner Abgeordneter des Bundestages, heißt es in einer schriftlichen Antwort des Bundesfinanzministeriums, besonders im Hinblick auf mögliche Beschränkungen, was den Handel von Instrumenten für Finanzen von beaufsichtigten Unternehmer durch Bafin-Mitarbeitende betreffe, würden die derzeit geltenden Regelungen überprüft. Das Bundesfinanzministerium hat noch Mitte August 2020 das interne Kontrollsystem von der Aufsicht für Finanzen für Aktiengeschäfte von Mitarbeitenden als „streng und angemessen“ angegeben.

Neue und brisante Einzelheiten in der Antwort des Ministeriums für Finanzen auf die Anfrage der Grünen enthält die Antwort auch in Bezug zu den umstrittenen Finanzgeschäften der Mitarbeitenden von Bafin, welche während 18 Monaten bis Ende Juni 2020 mit keiner Aktie so viel gehandelt hätten wie mit Papieren der Wirecard. Zudem ist auffällig, dass die Abteilung WA2 von Bafin, welche zuständig für die Überwachung des Marktes ist, zu den Abteilungen gehört, in welchen besonders viele Geschäfte mit Aktien getätigt wurden. In den betreffenden Abteilungen waren dies im Jahr 2019 28 und im laufenden Jahr 41 Fälle. Unter anderem ist die Abteilung WA2 für die Überwachung der Ad-hoc-Publizitätspflicht, Leerverkaufsgeschäfte sowie die Verfolgung von Manipulationen im Markt und die Einhaltung von den Regeln über den Insiderhandel zuständig. Jeder dieser Bereiche spielt eine wichtige Rolle im Fall von Wirecard.

Im August 2020 ist bekannt geworden, dass Mitarbeitende von der Finanzaufsicht im ersten halben Jahr 2020, während sich die Krise um Wirecard immer mehr zugespitzt hat, vermehrt mit Aktien des inzwischen insolventen Abwicklers von Zahlungen gehandelt haben und die Bafin sowie die Bundesregierung deshalb in Kritik geraten sind. Dies wiederum hat die Frage aufgeworfen, ob die Mitarbeitenden der Bafin möglicherweise berufliches Insiderwissen für die privaten Finanzgeschäfte genutzt haben könnten. Zu den neuen Informationen von der Regierung sagte der Grüne Finanzpolitiker Danyal Bayaz, dass Angestellte der Bahn außergewöhnlich oft mit Aktien von Wirecard gehandelt hätten, würde einen faden Beigeschmack hinterlassen und er fordert, dass bereits der bloße Eindruck eines möglichen Interessenkonflikts bei der Finanzaufsicht ausgeschlossen sein müsse. Aus diesem Grund müssten für Finanzaufseher die Regeln der Compliance dahingehend dringend verschärft werden.
Eine Übersicht, welche im Auftrag der Grünen vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstellt wurde, zeigt auf, dass in anderen Ländern die nationalen Behörden in der Finanzaufsicht zum Teil striktere Beschränkungen für die privaten Geschäfte im Finanzbereich haben als dies derzeit in Deutschland der Fall ist. Gemäß der FAZ wurden dabei die Regeln in Singapur, Kanada, den USA sowie in elf anderen Staaten der Europäischen Union untersucht.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile