Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat eine Nachbesserung ihrer Pläne für eine Verringerung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor angekündigt.

Schulze schreibt in einem Gastkommentar für die am Dienstag erscheinende Ausgabe des „Handelsblattes“, sie werde noch im Laufe dieser Woche eine Erweiterung ihres Vorschlags vorstellen. Bis 2030 wolle sie einen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr von 20 Prozent erreichen, „also wesentlich mehr als die Vorgaben der EU.“

Bereits vor mehreren Wochen hatte die Umweltministerin einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von RED II, also der zweiten „Renewable Energy Directive“ der EU-Kommission, vorgelegt. Dieser Entwurf erklärte es zwar zum Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis zum Jahr 2026 auf 14 Prozent zu erhöhen – ein Anteil, der von der EU erst bis 2030 vorgeschrieben war. Es wurde allerdings in dem Papier kein weiterer Zielwert für das Jahr 2030 festgelegt. Schulze gesteht nun in ihrem Artikel im „Handelsblatt“ ein, ihr ursprünglicher Entwurf sei daher von mehreren Branchenverbänden als „zu wenig ehrgeizig“ kritisiert worden. Den Kritikern kommt die SPD-Politikerin nun mit ihrem neuen Vorschlag entgegen, für das Jahr 2030 einen Zielwert von 20 Prozent festzuschreiben. Schulze legt allerdings Wert auf die Feststellung, man solle „nicht alles fördern“, was zwar zunächst klimafreundlich erscheine, sich auf den zweiten Blick jedoch sowohl unter ökologischen als auch unter sozialen Gesichtspunkten eher als schädlich entpuppe, als dass es nutze.

Hiermit richtet sich die Umweltministerin gegen die Biokraftstoffe der ersten Generation, die zum Beispiel durch die Verarbeitung pflanzlicher Rohstoffe wie Soja, Raps oder dem viel kritisierten Palmöl gewonnen werden. Die Biokraftstoffe herstellende Industrie ihrerseits weist den Vorwurf, ihre Produkte seien ökologisch bedenklich, mit Nachdruck von sich und erinnert stattdessen an geltende Nachhaltigkeitskriterien und die gesetzlich definierten Zertifizierungssysteme.

Schulze schreibt denn auch in ihrem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“, ihr neuer Vorschlag halte offen, „welche Technologien am Ende das Rennen machen“, aber er schaffe Anreize zur Investition in fortschrittliche, umwelt- und klimafreundliche Alternativen. Somit könne er etwa bei der Verwendung von grün hergestelltem Wasserstoff in Raffinerien oder beim Einsatz von Biokraftstoffen der zweiten Generation, die aus Pflanzenresten, Stroh oder Holzschnitzeln gewonnen werden, einen Nachfrageboom auslösen. Die Verwendung von grünem Wasserstoff in Raffinerien solle im Rahmen der Umsetzung der RED-II-Regeln bei der Quote der Treibhausgasminderung geltend gemacht werden können. Der Entwurf des Bundesumweltministeriums sieht eine doppelte Anrechnung des grünen Wasserstoffs im Raffineriebereich vor.

Der neue Zielwert von 20 Prozent für den Einsatz von Biokraftstoffen bis 2030 soll Investoren zudem eine größere Planungssicherheit verschaffen.

Redaktion poppress.de, A-1010413