In mehreren deutschen Großstädten machen sich die Oberbürgermeister für die Einführung strengerer Regeln für E-Scooter stark und erwarten eine entsprechende Unterstützung vonseiten der Bundesregierung.

Marcus König (CSU), der Oberbürgermeister von Nürnberg, erklärte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ für ihre heutige Ausgabe, in seiner Stadt sorge speziell das unsachgemäße Abstellen der Roller auf schmalen Gehwegen für „Unmut“. Deshalb beabsichtige die Stadt die Einrichtung von „festen Stationen“ für die Scooter und die Ausweitung von Bereichen, in denen ein Abstellverbot gilt.

König verlangte, der Bund müsse den Städten in dieser Sache „mehr Möglichkeiten einräumen“. Er fordere Einrichtungen zum automatischen Abbremsen der E-Scooter in Fußgängerzonen und Grünanlagen, wie es in anderen Ländern bereits gemacht werde. Technisch sei dies möglich, aber: „In Deutschland hat dies das Kraftfahrt-Bundesamt abgelehnt.“

Auch in Mannheim wird Kritik an der Haltung des Bundes laut. Ein Sprecher der Stadt beklagte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, man habe den Scootern eine Zulassung erteilt, ohne dabei „einen Rechtsrahmen für eine Regulierung der Anbieter“ und für das Abstellen der Fahrzeuge geschaffen zu haben. Beim Abstellen seien die Roller im Wesentlichen den Fahrrädern gleichgestellt, hierdurch seien die Steuerung und Sanktionierung störend abgestellter Fahrzeuge praktisch nicht möglich.

Grundsätzliche Zweifel am „verkehrspolitischen Nutzen der E-Scooter“ äußerte der Düsseldorfer Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU), der der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ erläuterte, ein generelles Verbot dieser Fahrzeuge sei nicht möglich, daher wolle man mithilfe neuer Regeln „die Auswüchse eindämmen“. Auch er beklagt falsch abgestellte Scooter auf Rad- und Gehwegen und zu schnelles Fahren in Fußgängerzonen. In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt dürfen Verleiher ihre Elektroroller schon jetzt nur aufstellen, wenn sie eine Sondernutzungserlaubnis besitzen. Dies ermöglicht es der Stadt, viel tiefgreifender regulierend einzugreifen als andere Kommunen. Im Moment werden in der Altstadt fest eingerichtete Abstellflächen getestet, und die Stadt arbeitet an zusätzlichen „Restriktionen hinsichtlich Fahrverbotszonen und Abstellmöglichkeiten“, wie Keller erklärte.

Im sächsischen Dresden schließlich möchte man das Düsseldorfer Modell übernehmen und das Aufstellen von Mietscootern vom Vorliegen von Sondernutzungserlaubnissen abhängig machen. Hierzu will die Hauptstadt des Freistaates aus einer derzeit bestehenden freiwilligen Kooperation mit den Verleihern der Roller aussteigen. Dann könne man „endlich Auflagen“ verhängen, so Dirk Hilbert (FDP), der Dresdner Oberbürgermeister, gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Gegenwärtig prüfe die Stadt Vorschläge, beispielsweise die Errichtung fester Parkplätze für Scooter in der Innenstadt. Wie auch sein Düsseldorfer Amtskollege sieht auch Hilbert den Nutzen der Elektroroller kritisch. Er urteilt, „die ökologische Zielstellung, die auf Bundesebene mit der Einführung der E-Scooter verbunden“ gewesen sei, habe sich „keinesfalls erfüllt“. In seiner Stadt habe sich durch die Verwendung der Roller der Autoverkehr nicht reduziert. Vielmehr kämen die Scooter auf solchen Wegen zum Einsatz, die man zuvor mit dem Fahrrad, dem öffentlichen Nahverkehr oder auch zu Fuß zurückgelegt habe. Unter diesem Gesichtspunkt habe sich „der Mehrwert für die Städte“ als „äußerst gering“ erwiesen, kritisierte Hilbert in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

In Deutschland wurden E-Scooter im Jahr 2019 offiziell zugelassen. Von Anfang an war ihr ökologischer Nutzen umstritten, auch hatte es immer wieder Warnungen vor Behinderungen von Fußgängern gegeben. Erst kürzlich hatte Henriette Reker (parteilos), die Kölner Oberbürgermeisterin, ein Foto von Dutzenden an einem Ort abgestellten E-Scootern getwittert und es mit „So kann es nicht bleiben“ kommentiert.

Redaktion poppress.de, A-1010413