Die kürzlich gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, welche rechtlichen und praktischen Folgen die höchstrichterliche Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ haben könnte. Im Fokus stehen etwa disziplinarrechtliche Konsequenzen für Beamte mit AfD-Mitgliedschaft sowie mögliche Änderungen beim Waffenrecht im Hinblick auf Parteimitglieder. Nach aktuellen Medienberichten plant die Arbeitsgruppe, Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards zu erarbeiten; dies umfasst unter anderem die Überprüfung von Beamten auf ihre Verfassungstreue, Anpassungen im Staatsdienstrecht und Maßnahmen zur Prävention extremistischer Einflussnahme im öffentlichen Dienst. Im Umfeld der Bundesinnenministerin Nancy Faeser herrscht Einigkeit darüber, dass konsequentes Handeln erforderlich sei, falls die rechtsextreme Einstufung der AfD vor Gericht bestätigt wird. Die Fortsetzung der Gespräche ist in den nächsten Wochen geplant, mit dem Ziel, bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen konsistenten Maßnahmenkatalog vorlegen zu können.
24.09.25 10:26 Uhr