Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur AfD-Einstufung nimmt Arbeit auf

Nach der Listung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz hat sich eine neue Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstmalig zusammengefunden, um über juristische und administrative Konsequenzen zu beraten.

24.09.25 10:54 Uhr | 270 mal gelesen

Einem Bericht des "Tagesspiegel" zufolge fanden sich in der vergangenen Woche hochrangige Fachbeamte aus Bund und Ländern zu einer ersten Sitzung zusammen, um die neue Arbeitsgruppe offiziell ins Leben zu rufen. Ziel ist es, die laufenden Gespräche rasch fortzusetzen. Ein zentrales Thema bleibt dabei die Prüfung möglicher Auswirkungen der extremistischen Einstufung auf Staatsbedienstete sowie den rechtlichen Umgang mit Waffenbesitzern. Sollte die bundesweite Verfestigung der rechten Einstufung Bestand haben, sollen rechtliche Standards geschaffen werden, nach denen sich sowohl Bund als auch Länder richten können. Aus Kreisen der Länder wurde besonders positiv hervorgehoben, dass das Bundesinnenministerium in diesen Gesprächen offen und lösungsorientiert agiert.

Die kürzlich gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, welche rechtlichen und praktischen Folgen die höchstrichterliche Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ haben könnte. Im Fokus stehen etwa disziplinarrechtliche Konsequenzen für Beamte mit AfD-Mitgliedschaft sowie mögliche Änderungen beim Waffenrecht im Hinblick auf Parteimitglieder. Nach aktuellen Medienberichten plant die Arbeitsgruppe, Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards zu erarbeiten; dies umfasst unter anderem die Überprüfung von Beamten auf ihre Verfassungstreue, Anpassungen im Staatsdienstrecht und Maßnahmen zur Prävention extremistischer Einflussnahme im öffentlichen Dienst. Im Umfeld der Bundesinnenministerin Nancy Faeser herrscht Einigkeit darüber, dass konsequentes Handeln erforderlich sei, falls die rechtsextreme Einstufung der AfD vor Gericht bestätigt wird. Die Fortsetzung der Gespräche ist in den nächsten Wochen geplant, mit dem Ziel, bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen konsistenten Maßnahmenkatalog vorlegen zu können.

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