Am Mittwoch informierte der Bundesgerichtshof darüber, dass das Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen einen Mann, der wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt wurde, jetzt endgültig ist. Der Täter beschuldigte seine Ehefrau, ein Verhältnis gehabt zu haben – obwohl diese Anschuldigung laut Gerichtsakten nicht stichhaltig war. Während sie schlief, übergoss er sie mit Benzin und setzte sie in Brand. Die Frau, von den Flammen geweckt, floh panisch aus dem Fenster des Schlafzimmers und stürzte mehrere Meter in die Tiefe. Hilflos, aber noch am Leben und bei vollem Bewusstsein, lag sie minutenlang brennend im Garten und schrie vor Schmerz. Erst durch das beherzte Eingreifen ihres Sohnes und eines weiteren Mannes konnte das Feuer gelöscht werden. Trotz aller Versuche verstarb die Frau nach unerträglichen Qualen an ihren schweren Verbrennungen im Krankenhaus. Die Richter werteten die Tat als heimtückisch, grausam und mit gemeingefährlichen Mitteln begangen. Nach erneuter, umfassender Überprüfung erklärte der BGH, dass keine rechtlichen Fehler zu Ungunsten des Angeklagten vorlägen. Das Urteil ist nun endgültig und rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hat das erhebliche Strafmaß, das das Landgericht Braunschweig gegen den Ehemann verhängte, vollumfänglich bestätigt. Der Fall zeigt eine erschütternde Dimension von häuslicher Gewalt in Deutschland, wobei die Anwendung von besonders qualvollen Mitteln und eine außergewöhnliche Grausamkeit eine Rolle spielten. Nach Angaben mehrerer aktueller Berichte hat häusliche Gewalt in Deutschland weiterhin ein erschreckend hohes Niveau – seit der Pandemie ist die Zahl der Fälle sogar angestiegen. Die Justiz signalisiert mit Entscheidungen wie dieser, dass sie keine Toleranz gegenüber tödlicher Partnerschaftsgewalt zeigt. Laut aktuellen Medienberichten und Zahlen des Bundeskriminalamts wurden allein 2023 wieder mehrere Hundert Frauen durch ihre Partner getötet oder schwer verletzt. Jüngste Diskussionen, etwa im Bundestag und von Interventionsstellen, fordern weitere Schutzmaßnahmen und mehr Prävention für betroffene Frauen.