Wer zwischen 18 und 20 ist, fällt im deutschen Recht oft noch unter das mildere Jugendstrafrecht – das könnte sich bald ändern. Wie die 'Welt am Sonntag' berichtet, will Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), dass künftig einheitlich das Erwachsenenstrafrecht für diese Altersgruppe gilt. Die bislang verbreitete Anwendung des Jugendstrafrechts auf Volljährige sieht sie als nicht mehr zeitgemäß, besonders wenn es um schwere Gewaltverbrechen geht. Badenberg verweist auf die volle Geschäftsfähigkeit und das Wahlrecht junger Erwachsener: Wer so viel Verantwortung trägt, müsse sich auch bei Fehltritten konsequent verantworten. Nur in ausdrücklich begründeten Ausnahmefällen sollte das Jugendstrafrecht noch greifen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative, umfangreiche Änderungen im Jugendgerichtsgesetz sowie härtere Strafen für das Verbreiten extremistischer Propaganda stehen ebenfalls auf ihrer Agenda – auch die Zuständigkeit der Staatsschutzkammern bei speziellen Delikten ist Teil des Pakets. Unterstützung kommt aus Sachsen: Justizministerin Constanze Geiert (CDU) fordert eine 'fundamentale Wende', weil das aktuelle System krassen Taten junger Täter nicht mehr gerecht würde. Zwar sei der Erziehungsgedanke auch weiterhin wichtig, aber er dürfe keine Ausrede für mangelnden Rechtsschutz oder trägen Gesetzesvollzug sein. Geiert lehnt Sonderregelungen ausschließlich für 'Gefährder' ab und plädiert für eine grundsätzliche Reform – schon weil es immer mehr schwere Jugenddelikte gibt und das Rechtssystem darauf reagieren müsse. Ein bisschen Unsicherheit bleibt doch: Ist mehr Strenge wirklich die Lösung oder fehlt es nicht zumindest ebenso an Prävention und Unterstützung?
Die Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts für 18- bis 20-Jährige wird nach dem Angriff auf den Berliner CSD immer lauter. Landesjustizministerinnen wie Badenberg und Geiert argumentieren, dass Erwachsene für ihr Tun verantwortlich seien und bei schweren Taten konsequent das Erwachsenenstrafrecht greifen sollte. Während der erzieherische Ansatz nicht grundlos verworfen wird, betonen die Befürworter, dass das derzeitige System vor allem bei schweren Straftaten nicht mehr zeitgemäß sei – dies vor dem Hintergrund eines wahrgenommenen Anstiegs teils auch politisch motivierter Gewaltdelikte unter jungen Menschen. Nach aktuellen Berichten auf www.zeit.de und www.spiegel.de gibt es jedoch auch kritische Stimmen: Einige Jugendrichter und Strafrechtler warnen davor, jugendliche Entwicklungsprozesse zu ignorieren und das Risiko zu erhöhen, dass junge Täter nach zu harten Strafen wieder rückfällig werden (aktuell auch bei www.sueddeutsche.de diskutiert). Mehrere Bundesländer prüfen eigene Initiativen – unter anderem wird auch diskutiert, wie Prävention und Resozialisierung verstärkt parallel zu möglichen Gesetzesverschärfungen ausgebaut werden könnten.