Dass bislang nur die Polizei Drohnen abschießen darf, war für viele irgendwie selbstverständlich – aber vielleicht ist diese Selbstverständlichkeit brüchiger geworden. Laut der aktuellen Umfrage für "Stern" und RTL finden es nun 51 Prozent der Menschen richtig, privaten Betreibern kritischer Einrichtungen ebenfalls das Abschießen von Drohnen zuzugestehen. Nicht überall gleich: Im Osten Deutschlands kommt die Forderung besser an (52 Prozent pro), im Westen ist die Zustimmung mit 44 Prozent deutlich verhaltener. Politisch betrachtet führt der Wunsch nach mehr privater Handlungsfreiheit vor allem bei Anhängern von CDU/CSU (55 Prozent) und AfD (sogar 58 Prozent) zu Kopfnicken, während insbesondere die Linke (66 Prozent dagegen) und die SPD (54 Prozent dagegen) skeptisch bis ablehnend bleiben. Übrigens: Rund fünf Prozent der Befragten bleiben unentschieden. Vielleicht fragen sie sich – wie so viele andere auch –, ob das wirklich eine gute Idee ist. Denn faire Frage: Was passiert, wenn das Abschussrecht plötzlich in falsche Hände gerät oder wild um sich geschossen wird? Aber vielleicht ist das wieder eine ganz andere Debatte.
Die Diskussion um den Drohnenabschuss durch Private wird in Deutschland immer lauter, seit am Flughafen Leipzig/Halle eine bewaffnete Drohne für Aufsehen gesorgt hat. Rechtlich ist das Terrain unsicher: Das Luftsicherheitsgesetz erlaubt aktuell Eingriffe nur speziell authorisierten staatlichen Stellen, wie Polizei und Bundeswehr. Auch Experten warnen, dass Privatisierung von Sicherheit nicht ohne Risiken sei; Schäuble zum Beispiel betonte laut FAZ, dass Reaktion und Verhältnismäßigkeit bei Abschussentscheidungen äußerst sensibel behandelt werden müssten. Medienberichten zufolge laufen bereits Gespräche zwischen Innenministerium, Flughafenbetreibern und Technikfirmen zu modernisierten Drohnenabwehrsystemen, um auf die gestiegene Bedrohung vorbereitet zu sein. Außerdem diskutieren aktuell Abgeordnete einen gesetzlichen Rahmen, der den Einsatz privater Drohnen-Abwehrtechnik stärker regelt. Darüber hinaus wird überlegt, wie rechtliche Haftung, technische Überwachung und Datenschutz miteinander in Einklang gebracht werden können.