Kritik an Reform: VZBV warnt vor Verwässerung des Lieferkettengesetzes

Verbraucherschützer äußern starke Bedenken gegenüber der von der Bundesregierung geplanten Reform des Lieferkettengesetzes.

03.09.25 16:59 Uhr | 77 mal gelesen

Laut dem neuen Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat, entfällt für Unternehmen bis 2027 die Pflicht, einen Nachweis über die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu erbringen. "Die Bundesregierung überschreitet dabei eine wichtige Schwelle, bevor der Entscheidungsprozess in der EU überhaupt abgeschlossen ist", kommentierte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Sie erklärt weiter, dass die Überarbeitung der europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) noch nicht abgeschlossen sei, der nationale Rechtsrahmen jedoch bereits aufgeweicht werde. Daraus ergebe sich eine Berichts-Lücke, in der Firmen keinerlei Verpflichtungen zur Dokumentation mehr hätten – eine gefährliche Unklarheit hinsichtlich der tatsächlichen Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist ein Lieferkettengesetz essenziell, um nachhaltigen Konsum sicherzustellen und Transparenz für Konsumenten zu schaffen. Die Entscheidung, zentrale Berichtspflichten abzuschaffen, sei für die VZBV-Vorständin unverständlich. Weiter kritisieren die Verbraucherzentralen das Vorgehen der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren: An Verbände habe man lediglich zwölf Stunden Zeit für Stellungnahmen eingeräumt – dies stehe im Widerspruch zu demokratischen Grundregeln. Der Bund plant die Abschaffung der Berichtspflichten, obwohl noch keine endgültige Entscheidung auf EU-Ebene vorliegt. Gleichzeitig ist das Lieferkettengesetz erst seit 2023 gültig, seit 2024 gelten Sorgfaltspflichten für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Nun sollen nationale Berichtspflichten wegfallen, während der Entwurf zur EU-Umsetzung der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ am 3. September beraten werden soll.

Der VZBV befürchtet eine erhebliche Schwächung des deutschen Lieferkettengesetzes durch die jüngste Reformpläne der Bundesregierung, die die Nachweispflichten für Unternehmen aussetzt, bevor die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie abgeschlossen ist. Kritisiert wurde vor allem die mangelnde Transparenz im Gesetzgebungsprozess, da Verbände kaum Zeit zur Kommentierung erhielten. Fachexperten und zahlreiche Verbraucher betonen, dass ohne ein verbindliches Lieferkettengesetz Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten kaum sichergestellt werden können – und Deutschlands Vorreiterrolle in Gefahr gerät.

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