Im Streit um schärfere Regelungen bei der Haftung für Wirtschaftsprüfer hat die Bundesregierung einen Kompromiss erzielt.

Das „Handelsblatt“ für die Ausgabe am Mittwoch, 16. Dezember 2020, berichtet über den Gesetzesentwurf des Finanzministeriums des Bundes für die Sitzung vom Kabinett am Mittwoch.

Daraus geht der umstrittene Passus hervor, dass, wenn Wirtschaftsprüfer, welche bei einem Testat eine leichtfertige Handlung an den Tag legen und in der Folge grob fahrlässig handeln, in unbegrenzter Höhe haften müssen. Jedoch soll die Haftung bei der Abschlussprüfung von mittelständischen respektive kleineren Unternehmen, welche sich nicht auf dem Kapitalmarkt orientieren, auf 1,5 Millionen Euro beschränkt werden.

Die Bundesregierung zieht mit dem Gesetz die Konsequenzen aus dem Skandal um Wirecard. Dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität ist zu entnehmen, dass das Ziel der Verschärfung in Bezug auf die zivilrechtliche Haftung von Abschlussprüfern gegenüber den geprüften Unternehmen bei Verletzungen der Pflicht darin besteht, die Qualität bezüglich der Abschlussprüfung zu fördern. Gegenüber einem Mandat, welches börsenorientiert ist, hat eine Gesellschaft zur Prüfung bislang bis zu vier Millionen Euro gehaftet. In der Zukunft soll sich der Betrag auf 16 Millionen Euro belaufen.

In der Ressortabstimmung hat es eine kleine Absenkung gegeben, im Entwurf der Referenten waren ursprünglich 20 Millionen Euro vorgesehen. Des Weiteren sollen die Wirtschaftsprüfer gemäß dem Gesetzesentwurf bei einer groben Fahrlässigkeit uneingeschränkt haften. Die Prüfer müssen in Zukunft Ihre Unschuld selbst beweisen.

In den letzten Tagen hat die Fraktion der Union mobil gegen eine solche unbeschränkte Haftung gemacht. Nach ihrer Meinung hätte eine in dem Umfang gestiegene Summe bezüglich der Haftung zur Folge, dass sich kleinere Prüfer aus dem Markt zurückziehen würden. Die Union befürchtet, dass für ein Prüfmandat bei Honorarbeträgen von 150.000 bis 500.000 Euro die Haftung dazu bei mittelgroßen Unternehmen in keinem Verhältnis mehr stehen wird.
Gemäß dem Bericht des „Handelsblatt“ hat sich das Wirtschaftsministerium des Bundes für eine unbeschränkte Haftung eingesetzt, wenn im Gegenzug dadurch die mittelständischen Wirtschaftsprüfer nicht aus dem Markt gedrängt werden.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile