CDU-Wirtschaftsexperten sehen im Antidiskriminierungsgesetz des Berliner Senats eine Gefährdung der Handlungsfähigkeit der Sicherheitsorgane.

Das vom Berliner Senat verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz führt zu einer Schwächung der Aktionsfähigkeit von Polizei und Justiz. Dies ist in der derzeitigen Situation einer Gefährdung der Grundordnung durch politische Extremisten ein völlig falsches Signal, betont Wolfgang Steiger, Vertreter des Wirtschaftsrats in der CDU, gegenüber dem „Handelsblatt“. Die Sicherheitsorgane benötigen einen gesellschaftlichen Konsens, um ihre wichtige Arbeit erfolgreich durchzuführen. Das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin geht im Gegensatz dazu von einem Generalverdacht gegen jeden Beamten aus und hat erhebliches Misstrauen zur Folge. Je nach Situation muss die Polizei schnell und entschieden handeln können, um extremistische Gefahren einzudämmen. Das Berliner Gesetz kann leicht instrumentalisiert werden, um die Zugriffsmöglichkeiten der Exekutivorgane zu behindern, fürchtet der Generalsekretär des Wirtschaftsrats. Die Demokratie befindet sich aktuell sowohl von links, als auch von rechts unter erheblichem Druck. Die Bedrohung durch extremistische Straftaten ist deutlich angestiegen. Auch die Gefahr durch islamistische Terroristen bleibt akut. Nur ein handlungsfähiger Staat, vertreten durch seine Polizei und die Justiz, kann dem entgegentreten. Dazu bedarf es eines Bewusstseins auf Seiten der Bürger, dass Polizei und Justiz keine Bedrohung, sondern die Wahrer unserer Art des Zusammenlebens sind, fordert Steiger im „Handelsblatt“.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix