Die kommunalen Spitzenverbände von Nordrhein-Westfalen haben jetzt erhebliche Zweifel daran geäußert, dass sich der angesetzte Termin 13. September 2020 für die nächste Kommunalwahl halten lässt.

Die NRW-Spitzenverbände bitten gemeinsam in einem Brief an das NRW-Innenministerium, alle Handlungsoptionen zeitnah zu überprüfen. Aus dem Schreiben zitiert die „Rheinische Post“ am heutigen Montag (6. April 2020). Zu den kommunalen Spitzenverbänden gehören der Städte- und Gemeindebund, der Städtetag und der Landkreistag. Deren Vertreter verweisen darauf, dass eine Verschiebung der Kommunalwahl durchaus eine plausible Option sein könne. Zwar würde das möglicherweise juristische Fragen aufwerfen, weil die Wahlperiode ohnehin schon verlängert worden sei. Doch man solle alle Möglichkeiten ergebnisoffen prüfen. Eine reine Briefwahl erscheint den Kommunalvertretern ebenfalls als denkbare Alternative zum üblichen Wahlablauf.

In ihrem Schreiben listen die Spitzenverbände mehrere Problemfelder auf, zu denen vorrangig die aktuell hohe Beanspruchung der kommunalen Verwaltungen zählt. Deren personelle, materielle und finanzielle Ressourcen würden aufgrund der Coronakrise vollständig beansprucht. Selbst unter der Annahme, dass sich die gegenwärtige akute Situation in den kommenden Monaten entschärfe, müsse man dann viele Aufgaben nachholen. Ein weiteres wichtiges Problem, das für die Alternative der Briefwahl spräche, besteht in zu erwartenden Engpässen bei den Wahllokalen. Diese würden traditionell oft in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Pflegeheimen oder ähnlichen Liegenschaften eingerichtet, die derzeit geschlossen seien. Damit sei die Durchführung einer Urnenwahl erheblich gefährdet. Auch die Zwangsverpflichtung von Verwaltungsbeamten als Wahlhelfer gilt als kaum praktikabel. Man müsse wohl in so einem Fall mit sehr vielen Krankmeldungen rechnen. Ein weiteres Risiko entsteht durch den Notbetrieb der Meldebehörden. Diese könnten derzeit An- und Ummeldungen entweder nur eingeschränkt oder gar nicht durchführen. Die Auswirkungen dieses Umstands auf die Wählerverzeichnisse seien zurzeit überhaupt nicht absehbar, so die Kommunalvertreter. Daher plädieren sie vom Grundsatz her für eine Verschiebung des Kommunalwahltermins und als zweitbeste Alternative für die ausschließliche Briefwahl.

Redaktion poppress.de, A-055824