Der Bundeswahlleiter widerspricht im Streit um die Wahlrechtsreform vom Bundestag der Annahme, dass es für die Verringerung von den Wahlkreisen zu spät sei.
Georg Thiel, Bundeswahlleiter, wäre als Vorsitzender von der Wahlreiskommission für die Neuzuschnitte von den Wahlkreisen zuständig. Er sagte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ für die Ausgaben am Samstag, die kommende Bundestagswahl könne durch die Wahlorgane der Länder und dem Bundeswahlleiter auch ohne die Neuordnung von den Wahlkreisen ohne wahlrechtliche Beanstandungen realisiert werden.
Der Bundestag müsse für eine Verringerung der Bundestagwahlkreise nur erneut das am 25. Juni 2020 geänderte Bundeswahlgesetz ändern. Zwar würden bei einem Neuzuschnitt von den Wahlkreisen möglicherweise die Unterstützungsunterschriften hinfällig, welche bereits seit dem 25. Juni 2020 für die Aufstellung der Wahlvorschläge gesammelt werden können, sagte der Bundeswahlleiter. Georg Thiel erklärt, dass eine mögliche Lösung darin bestehe, dass die Parteien das Aufstellungsverfahren wiederholen müssten. Zuletzt waren Linke, Grüne und die FDP mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurf für die Wahlrechtsreform, in welchem eine Reduzierung der Wahlkreise von aktuell 299 auf 250 vorgesehen ist, gescheitert. Die Koalition dagegen hatte unter anderem aufgeführt, dass der Neuzuschnitt von den Wahlkreisen, aufgrund dessen, dass die Parteien bereits seit dem 25. Juni 2020 die Wahlkreiskandidaten aufstellen können, nicht mehr möglich sei. In ihrer Funktion als weisungsfreies, parteipolitisch unabhängiges Sachverständigengremium ist die Wahlkreiskommission, mit dem Bundeswahlleiter im Vorsitz, ist diese im Vorfeld für die organisatorische Arbeit bei der Einteilung von den Wahlkreisen für die nächste Bundestagswahl verantwortlich. Zu den Aufgaben gehören auch die Informationen über notwendige Änderungen von den Wahlkreiszuschnitten, beispielsweise aufgrund der Bevölkerungszahlen und die dafür vorgesehene Umsetzung nach politischen Vorgaben.
Redaktion poppress.de, Ever True Smile
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