Daniel Günther (CDU), Regierungschef von Schleswig-Holstein, hat sich offen für eine generelle Covid-19-Impfpflicht gezeigt.

Gegenüber der „Welt“ für die Ausgabe am Montag, 22. November 2021, sagte der Politiker der CDU, dass er zwar noch hoffe, dass es am Ende ohne die allgemeine Impfpflicht gehen würde und wenn nicht, sei er allerdings auch bereit, diesen Schritt zu gehen. Das Land dürfe von der Pandemie nicht dauerhaft dominiert werden. Die Politik müsse sich um die Ungeimpften noch intensiver kümmern und es müsse noch mehr Druck gemacht werden.

Nach eigenen Aussagen ist der Regierungschef von Schleswig-Holstein für weitere Maßnahmen offen, wenn es um die Themen zusätzliche Einschränkungen und die Impfpflichten geht. Hingegen ist Daniel Günther gegen einen generellen Lockdown und sagte, dass man jetzt in einer Phase von der Pandemie sei, in welcher es nicht mehr darum gehen könne, alle Ungeimpften vor der Infektion zu schützen. Jeder könne sich durch eine Impfung selber schützen und das sei der Unterschied zu der Lage vor einem Jahr. Aus diesem Grund müsse man auch differenzierter mit den Einschränkungen umgehen, führte der Christdemokrat weiter aus. Nach eigenen Aussagen ist aus seiner Sicht der pauschale Lockdown keine angemessene Maßnahme.

Der CDU-Politiker hat zudem Bund und Länder vor den überzogenen und damit kontraproduktiven Regeln in Bezug auf Covid-19 gewarnt und sagte, dass die Erkenntnis aus dem letzten Winter doch sei, dass das Geschehen der Infektion, im Gegensatz zu den öffentlich regulierten Orten, im privaten und somit zwangsläufig weniger regulierten Raum deutlich höher sei und deshalb generelle Schließungen vermieden werden müssten. Auch bei steigenden Infektionszahlen müssten Besuche in der Gastronomie und Veranstaltungen möglich sein. Den Menschen müsse die Gelegenheit gegeben werden, sich dort aufzuhalten, wo es Regeln gebe, Pflicht für Tests und Masken herrschen würde und die Impfausweise kontrolliert werden könnten.

Des Weiteren hat der Regierungschef von Kiel grünes Licht im Norden für die Weihnachtsmärkte gegeben und gesagt, dass diese stattfinden könnten, wobei die Empfehlung dahingehend lautet, diese möglichst auf die Bedingungen von 2G auszurichten. Für Schleswig-Holstein würde gelten, Besuche an Weihnachtsmärkten ja, jedoch bitte immer mit Umsicht und Vorsicht. Ebenfalls werde es in diesem Winter kein Beherbergungsverbot geben, da es aus rechtlicher Sicht keine Handhabe dafür geben würde. Für die Betriebe zur Beherbergung würden die 2G-Regeln gelten; zusätzliches Testen sei immer gut, insbesondere, wenn man aus Regionen herkommen wolle, in welchen die Infektionszahlen sehr hoch seien.

Redaktion poppress.de, Ever True Smile