Manchmal stolpert man über Nachrichten, die mehr aufwühlen, als man es zunächst vermutet. Ein neues Rechtsgutachten, das bisher noch nicht der Öffentlichkeit vorliegt und im Auftrag des Bundesverbandes der freien Alternativschulen (BFAS) erstellt wurde – so berichtet jedenfalls der 'Spiegel' –, sieht in den bildungspolitischen Plänen der AfD in Sachsen-Anhalt nicht nur einen politischen, sondern auch einen rechtlichen Minenfeld-Parcours. Teilweise seien die angestrebten Veränderungen, wie die Abschaffung der Inklusion oder gar der Schulpflicht, schlicht nicht mit dem aktuellen Recht vereinbar. Besonders spannend: Um etwas Grundlegendes wie die Streichung der Schulpflicht durchzusetzen, wäre ein ziemlich hoher parlamentarischer Konsens nötig – konkret eine Zweidrittelmehrheit.
Das klingt erstmal beruhigend. Aber der Schein trügt. Denn wie einer der Gutachter im Interview andeutet, braucht es manchmal keine großen Gesetze, um tiefgreifende Veränderungen einzuleiten: Schon Verwaltungshandeln – etwa bei der Leitung und Aufsicht von Schulen in freier Trägerschaft, bei personellen Entscheidungen oder kleineren Rechtsverordnungen – bietet ausreichend Spielraum, Strukturen nachhaltig zu verändern. Besonders das Kriterium der 'charakterlichen Eignung' im Beamtenrecht könnte, so heißt es weiter, genutzt werden, um eine politische Neuausrichtung Schule für Schule anzugehen.
Interessant finde ich auch die fast beiläufige Bemerkung, wie sehr dann Gremien wie Schülervertretungen, Personalräte oder Schulkonferenzen an Bedeutung gewinnen könnten. Sie könnten sich, ob gewollt oder nicht, in letzter Konsequenz als Gegner staatlicher Eingriffe positionieren oder als Korrektiv einer allzu politischen Bildungsagenda fungieren. Eine bizarre Vorstellung: Die Schulbank als letzte Bastion gegen eine politisch motivierte Umbau-Welle.
Das Gutachten, das im Auftrag des BFAS erstellt wurde, beleuchtet die geplanten bildungspolitischen Schritte der AfD in Sachsen-Anhalt und verweist auf erhebliche verfassungsrechtliche Hürden, etwa bei der Abschaffung der Schulpflicht oder dem Ende der Inklusion. Während zentrale Reformen an hohen gesetzlichen Hürden scheitern könnten, warnt das Gutachten dennoch, dass ein AfD-geführtes Bildungsministerium durch gezielte Verwaltungshandlungen und Personalpolitik bereits Schatten der Neuausrichtung werfen könnte. In den letzten Tagen berichten zahlreiche Medien und weitere Quellen davon, dass auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene ähnliche juristische Einschätzungen diskutiert werden: Oftmals stehen insbesondere die Rechte von Minderheiten, demokratische Kontrollmechanismen im Schulalltag und das Spannungsfeld zwischen politischem Mandat und gesetzlichen Grenzen im Zentrum der aktuellen Debatten.