Ursprünglich plante das Bundesfinanzministerium die Einführung steuerfreier Überstundenzuschläge gemeinsam mit der sogenannten Aktivrente. Wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise meldet, ist diese Steuererleichterung nun jedoch im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten. Dies hat zu Unmut innerhalb der Koalition geführt, da noch vor zwei Wochen die Steuerbefreiung im Entwurf des "Arbeitsmarktstärkungsgesetzes" vorgesehen war. Im neuen Entscheidungsstadium der Regierung ist nur noch die in 'Aktivbonus' umbenannte Aktivrente enthalten. Die Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte, dass es zeitnah einen Entwurf zum Aktivbonus geben soll, und betonte, die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge sei weiterhin Bestandteil des Koalitionsvertrages und werde in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern geprüft. Arbeitgeber und Gewerkschaften äußerten bereits Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Die Unionsfraktion pocht darauf, dass die Aktivrente und die steuerliche Entlastung für Überstunden wie geplant Anfang 2026 gemeinsam eingeführt werden und zeigt sich verwundert über die aktuelle Entwicklung.
Das Bundesfinanzministerium hat die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge kurzfristig aus dem Gesetzentwurf entfernt, obwohl sie zuvor Teil des sogenannten Arbeitsmarktstärkungsgesetzes war. Während die Aktivrente (jetzt 'Aktivbonus') weiterhin im Entwurf enthalten ist, gibt es zur Steuerfreiheit für Überstunden laut Ministerium noch keinen konkreten Zeitplan – sie bleibt aber ein Punkt des Koalitionsvertrags. Jüngste Recherchen zeigen, dass in der Regierungskoalition unterschiedliche Auffassungen herrschen, zumal die Union an einer zeitgleichen Umsetzung beider Maßnahmen festhält. Experten und Sozialpartner sehen Risiken hinsichtlich Umsetzbarkeit und finanzieller Auswirkungen. Kritiker führen zudem an, dass eine steuerliche Bevorzugung von Überstunden negative Arbeitsanreize setzen könnte und der Verwaltungsaufwand in Betrieben steigt. Die Bundesregierung arbeitet laut Medien weiterhin an Kompromisslösungen zur Entlastung von Arbeitnehmern und Unternehmen im Zuge des demografischen Wandels und des Arbeitskräftemangels.