Streit ums IFG: Moritz Hennemann lehnt Einschränkungen ab

Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann sieht die geplante Beschneidung der Informationsfreiheit skeptisch. Stellvertretend für mehr Transparenz pocht er auf offene Daten für alle statt Whistleblowing durch die Hintertür.

06.10.26 12:54 Uhr | 10 mal gelesen

Kaum im Amt, findet Moritz Hennemann deutliche Worte: Die geplante Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes gefällt ihm gar nicht, er befürchtet eine Aushöhlung bewährter Rechte.

Zwischen Balance und Blockade

Die Debatte um die Reform des IFG stößt bei Hennemann auf Skepsis. "Ich kann nachvollziehen, dass einige Ausnahmen – etwa bei Sicherheitsfragen – genauer umrissen werden sollten", sagte er in Berlin. Doch das, was aktuell diskutiert wird, ginge für ihn zu weit und schwäche das Recht auf Informationszugang erheblich.

Wem nützt Informationsfreiheit?

Besonders kritisch sieht er die Idee, IFG-Anträge künftig nur noch Privatpersonen zu gestatten – Journalisten oder Organisationen wären außen vor. Auch das geplante "berechtigte Interesse" als Zugangshürde hält er für einen Rückschritt. Noch absurder wird es, wenn solche Einschränkungen der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln sollen, Transparenz bringe Unsicherheit mit sich. Ich frage mich schon, wem das langfristig wirklich nutzt.

Proaktive Offenheit statt Bittstellerei

Sein Gegenvorschlag: Warum nicht mehr Open Data wagen?" Statt immer wieder um Dokumente anklopfen zu müssen, sollten Behörden wichtige Informationen grundsätzlich veröffentlichen. So spart man sich den Frust von Anträgen auf dem letztlich nie endenden Papierberg.

Die alte Koalition, das neue Gesetz

Noch vor der Sommerpause hatten SPD und Union ihren Vorschlag durchgewunken. Vorausgesetzt, das "berechtigte Interesse" wird Gesetz, muss in Zukunft jeder Antragsteller erklären, warum er etwas wissen will – bislang war ein solcher Anlass nicht nötig.

Freiheit mit Fallstricken

Das IFG lebt eigentlich davon, dass ein Antrag grundsätzlich nicht begründet werden muss. Mehr als jetzt ist ohnehin nicht geschützt: Betriebsgeheimnisse, Datenschutz und staatliche Sicherheitsinteressen, das alles fällt schon heute unter den Ausnahmekatalog. Die Koalition möchte diesen Katalog nun offenbar weiter füllen. Laut Hennemann verwischen solche Nachbesserungen die eigentliche Intention der Regelung – offen bleibt, was dann noch übrig bleibt an echter Informationsfreiheit.

Transparenz versus Sicherheitslogik

Mir fällt auf, dass sich hier ein uralter Kampf wiederholt: einerseits die legitime Sicherheit, andererseits der Wunsch, Regierenden nicht blind vertrauen zu müssen. Und manchmal frage ich mich, ob mehr Transparenz – also eine Art Datenportal für alle – nicht sogar der effizientere Weg wäre. Aber wie oft steckt der Teufel im Detail: Wer bewertet, was veröffentlicht wird, und mit welchen Ressourcen überhaupt?

Scharfe Kritik an geplanten Einschränkungen

Moritz Hennemann, seit Kurzem Bundesdatenschutzbeauftragter, macht unmissverständlich klar: Die aktuellen Reformpläne des Informationsfreiheitsgesetzes sind für ihn ein Rückschritt. Nicht nur Journalistenverbände, sondern auch die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit warnen davor, dass durch die vorgesehenen Änderungen – IFG-Anträge nur noch für Privatpersonen plus Nachweispflicht des „berechtigten Interesses“ – das Gesetz an Kraft verliert. Laut fachspezifischer Recherche hat etwa die "taz" ausführlich dokumentiert, wie Transparenz und demokratische Kontrolle gefährdet werden, und auch andere Medien warnen vor einer faktischen Informationsblockade.

Forderung nach mehr Open Data und Transparenz

Hennemann plädiert dafür, öffentliche Informationen häufiger direkt über Open Data bereitzustellen, sodass Anträge gar nicht mehr nötig wären. Dies könnte Bürokratie reduzieren und unabhängigen Journalismus wie zivilgesellschaftliches Engagement stärken – was gerade angesichts aktueller Debatten um Korruption und staatliches Versagen relevanter denn je ist. Allerdings bleiben praktische Hürden wie begrenzte technische und personelle Ressourcen sowie die gerechte Abwägung von Schutzinteressen.

Weitere Details aus aktuellen Nachrichtenquellen

  • Laut Recherchen der taz könnte die geplante Einschränkung des IFG dazu führen, dass tiefergehende Recherchen, etwa zu staatlichen Fehlleistungen oder Lobbyismus, erheblich erschwert würden; offene Kritik kommt insbesondere aus der Zivilgesellschaft und Redaktionen.
  • Auf Zeit Online wird betont, dass der Gesetzesentwurf potenziell internationalen Transparenzstandards widerspricht und Deutschlands Vorbildfunktion für offene Verwaltung untergraben könnte.
  • Die Frankfurter Allgemeine weist darauf hin, dass neben der technischen Machbarkeit vor allem der politische Wille über mehr Open Data entscheidet, und verweist auf Beispielregionen, wo Transparenz-Initiativen tatsächlich zu mehr öffentlicher Kontrolle führten.

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