Bundesregierung fordert von den Krankenkassen Nachbesserungen bei der Sicherheit der geplanten digitalen Patientenakte.

Eine Prüfung der Konzeption der elektronischen Patientenakte durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat erhebliche Sicherheitsmängel ergeben. Das Bundesamt fordert eine Nachbesserung bei insgesamt 136 Kriterien, wie der Informationsdienst „Handelsblatt Inside Digital Health“ berichtet. Das Positionspapier des Bundesamts stößt auf heftige Kritik der Krankenkassen, welche die Digitalisierung der Patientendaten umsetzen. Die Krankenkassen bemängeln die Auflagen, die eine Verschärfung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben beinhalten und haben deshalb eine Eingabe an das Bundesministerium für Gesundheit vorbereitet, nachdem eine erste Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt zu keinen Resultaten geführt hat.
Der Gesetzgeber hat die Einführung einer elektronischen Patientenakte mit Frist zum 1. Januar 2021 vorgeschrieben. Bei einer Nicht-Einhaltung des Termins drohen den Krankenkassen Strafzahlungen. Um die Krankenkassen bei dem Vorhaben zu unterstützen, hatten sich die Kassen mit der Bundesregierung auf eine Beibehaltung der ursprünglichen Kriterien verständigt. Die aktuelle Verschärfung durch das BSI hat zur Folge, dass die Mehrzahl der Krankenkassen eine Umsetzung bis zum Jahresende für nicht durchführbar halten. Eine Einhaltung der Auflagen sei nur möglich, wenn die digitale Patientenakte auf Basisfunktionen reduziert werde, erklären die Kassen in ihrer Eingabe. In der verbleibenden Zeit sind die verlangten Änderungen nicht realisierbar. Die Vorgaben kommen mindestens vier Monate zu spät, zitiert der Fachinformationsdienst „Handelsblatt Inside Digital Health“. Das Bundesgesundheitsministerium hat hier eindeutig zu spät gehandelt, kritisieren die Kassenvertreter.
Die jetzt formulierten Einwände des Bundesamtes sind allerdings schon seit längerer Zeit bekannt und im Umlauf, ohne allerdings als gesetzliche Richtlinie behandelt worden zu sein. Die Gematik GmbH als Projektträger der Spitzenverbände des Gesundheitswesens und verantwortlich für die Einführung der elektronischen Patientenakte, hat bei einer Prüfung der Kriterien des Bundesamtes lediglich bei 27 von 136 Punkten eine Übereinstimmung mit den seit Februar von der Bundesregierung festgelegten Vorgaben festgestellt. Damit hat die Gematik eine grundsätzliche Nicht-Durchführbarkeit von 109 Kriterien im BSA-Positionspapier im vorgegebenen Zeitrahmen erklärt.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix