Wirtschaftsministerium beschränkt Corona-Hilfen auf Unternehmen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage gekommen sind.

Nach einer Analyse des ersten Rettungsschirms für Unternehmen in der Corona-Krise, korrigiert das Wirtschaftsministerium die Kriterien für Unterstützungszahlungen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Die staatlichen Fördermittel sollen an konkrete Einnahmeausfälle und Zahlungsschwierigkeiten in direkter Folge des wirtschaftlichen Lock-Downs gebunden werden. Ein in Abstimmung mit dem Finanzministerium erarbeiteter Prüfkatalog, auf den das „Handelsblatt“ verweist, soll sicherstellen, dass keine Mittel an bereits vor der Krise gefährdete Unternehmen fließen. Der Stabilisierungsfonds hat ein Volumen von insgesamt 600 Milliarden Euro.
Das Wirtschaftsministerium bindet eine Unterstützung zunächst an die Ausschöpfung aller alternativer Möglichkeiten zur Deckung von Finanzierungslücken. Der WSF ist die Ultima Ratio, nachdem alle Alternativen versagt haben, verweist der Referentenentwurf. Die 600 Milliarden sind an die Kriterien der Sparsamkeit und des ökonomischen Einsatzes gebunden. Die Unternehmen sollen zusätzlich ihre Systemrelevanz nachweisen. Der Stabilisierungsfonds arbeitet auf zwei Ebenen. Zum einen können Sicherheiten zur Kreditbeschaffung vergeben werden, zum anderen sieht der Fonds die staatliche Übernahme von Unternehmensanteilen zur konkreten Kapitalisierung vor.
Weitere Voraussetzungen für die staatliche Hilfe ist die Bilanzsumme des Unternehmens, die einen Wert von 43 Millionen Euro übersteigen muss und der Gesamtumsatz, der über 50 Millionen Euro liegen sollte. Als dritter Maßstab gilt die Anzahl der Beschäftigten, dies bedeutet, dass Mittel erst ab einer Belegschaftsgröße von 250 gewährt werden. Zur Antragstellung müssen mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Sonderregelung gilt für Unternehmen, die einen Beitrag zur Aufrechterhaltung von relevanter Infrastruktur leisten. Auch für Betriebe, deren Produkte oder Dienstleistungen eine strategische Rolle im Gesamtwirtschaftsprozess spielen, sind von den Vorgaben befreit.
Der Prüfkatalog nennt allerdings keine Richtlinien für die Teilverstaatlichung von Unternehmen. Trotz eines Strategiepapiers der Bundesregierung, in dem die systemrelevanten Industriesektoren benannt werden, sollen die Mittel des WSG nur aufgrund einer Einzelfallprüfung vergeben werden. Der Beschluss für einen Stabilisierungsfonds war zu Beginn des Lock-Downs getroffen worden und hat aktuell die Zustimmung der EU-Kommission erhalten, so dass die 600 Milliarden zur Verwendung bereitstehen. Das Echo auf Industrieseite ist derzeit allerdings verhalten, wie aus dem Wirtschaftsministerium verlautet. Lediglich 50 systemrelevante Unternehmen haben ihr Interesse an einer Beantragung bis Ende Juli bekundet.

Redaktion poppress.de, NeoMatrix