Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin beabsichtigt, die Wirecard-Geschäfte ihrer eigenen Mitarbeiter aus den Jahren 2018 bis 2020 noch einmal genauer zu überprüfen.

In der Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums, dem die Bafin untersteht, auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler von der Fraktion der FDP heißt es unter anderem, die Anstalt mit Sitz in Frankfurt und Bonn habe „eine Sonderauswertung“ in die Wege geleitet, die zurzeit aber noch nicht beendet sei. Hierüber berichtet das „Handelsblatt“ in seiner am morgigen Freitag erscheinenden Ausgabe.

Erst im August war bekannt geworden, dass Beschäftigte der Bafin öfter mit Wirecard-Aktien gehandelt hatten als mit anderen Aktien. Die Auskunft aus dem Bundesfinanzministerium zeigt nun das Ausmaß dieser Geschäfte auf. Demnach schlossen die Bafin-Mitarbeiter in der ersten Hälfte dieses Jahres mehr Geschäfte mit Wirecard-Papieren ab als im gesamten vergangenen Jahr. Konkret zeigten in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 56 Beschäftigte eine Gesamtzahl von 196 privaten Geschäften mit Bezug zu dem angeschlagenen Finanzunternehmen an. Im gesamten Vorjahr gab es nur 137 Transaktionen von 41 Mitarbeitern. Das ist eine Zunahme der privaten Wirecard-Geschäfte um etwa 40 Prozent. Weitere Einzelheiten wollte die Bafin auch auf Nachfrage des „Handelsblatts“ nicht bekannt geben. Der FDP-Politiker Schäffler, der die Anfrage an das Bundesfinanzministerium gestellt hatte, erklärte derweil, die eingeleitete Sonderauswertung mache deutlich, „dass die Bafin-Führung inzwischen die Dimension des Vorgangs“ verstanden habe und nun zurückhaltender geworden sei, einen Regelverstoß einzelner ihrer Mitarbeiter auszuschließen.

Die privaten Geschäfte von Bafin-Beschäftigten mit Wirecard-Wertpapieren gelten unter anderem auch deshalb als problematisch und geben Anlass zur Kritik, weil die Anstalt im Laufe der letzten Jahre teilweise wichtige, möglicherweise auch kursrelevante Entscheidungen hinsichtlich des Aschheimer Unternehmens getroffen hatte. Im Februar 2019 verbot sie zum Beispiel für einen Zeitraum von zwei Monaten sogenannte Leerverkäufe in Wirecard-Aktien, also Wetten, die darauf setzen, dass die Kurse der Aktien fallen. Anfang Juni dann erstattete die Bafin aufgrund des Verdachts auf Marktmanipulation Anzeige gegen Manager des Unternehmens. Und nur wenige Tage, bevor der Wirecard-Konzern am 25. Juni Insolvenz anmeldete, untersagte die Bafin den unbeschränkten Zugriff des Konzerns auf seine Konten bei der konzerneigenen Wirecard Bank – und somit auf wichtige liquide Mittel -, um auf diese Weise die Bank vor Schaden zu bewahren.

Redaktion poppress.de, A-1010413