Entscheidung des Bundesgerichtshofs über Hanning steht bevor
Wer hätte gedacht, dass das juristische Tauziehen um August Hanning, ehemaliger BND-Präsident, derart lange Kreise zieht? Seit dem 6. Oktober sitzt Hanning schon in Untersuchungshaft – mittlerweile hängt alles an der Haftbeschwerde seines Anwalts. Stellungnahme des Generalbundesanwalts als Wendepunkt
Vergangenes Mittwoch trudelte die offizielle Replik des Generalbundesanwalts beim BGH ein. Das klingt vielleicht erst mal nüchtern, ist aber das notwendige Puzzlestück dafür, dass die Ermittlungsrichterin nun endlich in Aktion treten kann – entweder durch eine schnelle Entscheidung oder, falls sie der Beschwerde nicht folgt, mit der Vorlage an den Strafsenat. Verteidigung zweifelt an Staatsgeheimnis-Einstufung
Hannings Verteidiger gibt sich kämpferisch: Er sieht weder einen rechtmäßigen Haftbefehl noch überzeugende Argumente für die U-Haft. Insbesondere sei unklar, ob die beanstandeten Informationen tatsächlich als Staatsgeheimnisse durchgehen – „Geheim“ ist eben nicht gleich „Staatsgeheimnis“, im juristischen Sinne. Alter und Gesundheit im Fokus
Ein weiteres – vielleicht etwas menschlicheres – Argument: Hannings Alter und sein angeblich angeschlagener Gesundheitszustand. Die Verteidigung hebt zudem hervor, dass die Ermittlungen bereits lang andauern und Hanning trotz früherer Durchsuchungen nicht untergetaucht sei. Verhältnismäßigkeit und die Dauer der Haft
Bleibt die Frage, ob U-Haft hier nicht schon eher eine vorzeitige Strafe ist. Man darf nicht vergessen, dass das juristische System zwar Härte kennt, aber bei gesundheitlich angegriffenen Angeklagten und solch langen Verfahren auch abwägen muss. Schlüsselfragen um Staatsgeheimnisse
Im Kern dreht sich die gerichtliche Prüfung immer noch um die unklare Definition dessen, was wirklich als strafbares Staatsgeheimnis zählt. Was für einen Minister sensibel wirkt, muss vor Gericht nicht unbedingt den gleichen Stellenwert bekommen. Bereitschaft zur schnellen Entscheidung?
Mit der Stellungnahme des Generalbundesanwalts liegt der Ball klar bei der Ermittlungsrichterin. Sie kann die Haft aufheben oder das Ganze an den Strafsenat weiterreichen – Bewegung sollte also, so hofft zumindest Hannings Verteidigung, nun bald ins Verfahren kommen.
Wie geht es für Hanning weiter?
So wie es aussieht, muss der Bundesgerichtshof in den nächsten Tagen über eine Fortsetzung oder Aufhebung von August Hannings Untersuchungshaft entscheiden. Der Streit dreht sich im Kern um die Einstufung der angeblich verratenen Informationen als echte Staatsgeheimnisse, Hannings Gesundheitszustand und die Dauer sowie Verhältnismäßigkeit der Haft. Manche Stimmen in den Medien werfen sogar die grundsätzliche Frage auf, wie verantwortlich ehemalige Geheimdienstchefs heute eigentlich mit ihrem Wissen und ihren Netzwerken umgehen sollten.
Neue Entwicklungen aus den vergangenen beiden Tagen
Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" verlaufen die Ermittlungen weiterhin mit Hochdruck; offenbar werden neue Informationen aus dem BND-Umfeld ausgewertet, während Hannings Verteidiger eine Entscheidung noch in dieser Woche erwartet (
Quelle: FAZ). Die "Süddeutsche Zeitung" betont zudem die Diskussion um die Haftbedingungen älterer Beschuldigter und verweist auf die politische Brisanz, da der Fall Hanning den Umgang mit ehemaligen Spitzenbeamten auf die Tagesordnung setzt (
Quelle: Süddeutsche). "Der Spiegel" hebt hervor, dass der Fall Auswirkungen auf aktuelle Geheimschutzregeln und den gesellschaftlichen Diskurs über Whistleblowing und Strafverfolgung im Sicherheitsapparat haben könnte (
Quelle: Spiegel).