Die Debatte um eine Grundgesetzänderung für mehr Bundeskompetenzen in Klimaanpassung und Hitzeschutz nimmt Fahrt auf: Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke denken laut darüber nach, eine solche Reform mitzutragen. Während die Grünen eine rasche Zustimmung signalisieren und die Notwendigkeit betonen, zugleich aber konkrete Maßnahmen für die Kommunen einfordern, bleibt die Linke abwartender – sie möchte Finanzierung und Umsetzung gesichert wissen. Hintergrund ist, dass sich auch abseits des parteipolitischen Gezänk viele Kommunen zunehmend von den finanziellen Belastungen durch immer häufigere Wetterextreme überfordert sehen. Aktuelle Berichte reflektieren wachsenden öffentlichen Druck und warnen vor den Folgen einer zu langsamen Gesetzgebung: Die Hitzeperioden nehmen nachweislich zu (vgl. taz, Deutsche Welle), und Städte wie Köln und Berlin melden Rekord-Ausgaben für Hitzefolgen und Infrastrukturreparaturen. In der laufenden Legislatur gilt die Klimaanpassung als einer der Reibungspunkte zwischen Bund und Ländern (siehe Spiegel, Süddeutsche Zeitung – Artikel von dieser Woche). Abseits der Parteienpolitik steigt parallel der Handlungsdruck: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger, kommunale Vertreter und Umweltverbände fordern, dass der Bund grundlegender Verantwortung übernimmt und die Mittel nicht im bürokratischen Klein-Klein versanden. Dass dabei die Machtverteilung im Bund-Länder-Verhältnis zur Disposition steht, ist vielleicht erwartbar, dass die Sozial- und Klimafrage verschränkt werden, durchaus nicht.